Was ist die ESG-Beratungspflicht?

Inhaltsverzeichnis

01.

Das Wichtigste in Kürze

02.

Was ist die ESG-Beratungspflicht?

03.

Für wen gilt die ESG-Beratungspflicht?

04.

Was sind Nachhaltigkeitspräferenzen?

05.

Wie läuft die nachhaltige Anlageberatung ab?

06.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

07.

ESG-Beratungspflicht – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit

ESG Beratungsgespräch beim Versicherungsvertreter

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die ESG-Beratungspflicht?

Am Thema Nachhaltigkeit kommt niemand mehr vorbei – auch Finanzberater nicht. Denn um möglichst viele Kapitalflüsse in nachhaltig agierende Unternehmen zu lenken, muss auch privates Kapital akquiriert werden. Nur dann kann es gelingen, die gesamte europäische Wirtschaft in den nächsten Jahrzehnten klimaneutral zu gestalten.

Finanzberater in Banken und Versicherungen sind deshalb seit Anfang August 2022 verpflichtet, ihre Klienten zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen und ihnen entsprechend geeignete Finanzprodukte anzubieten. Nach der EU-Taxonomie und anderen ESG-Gesetzen treibt die EU-Kommission das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzbranche mit dieser Delegierten Verordnung (DVO) nun weiter voran.

Für wen gilt die ESG-Beratungspflicht?

In der Branche herrscht aktuell noch Verwirrung, nach welchen Standards solche ESG-Beratungen durchzuführen sind. Ein einheitliches Abfragetool gibt es (noch) nicht. Offen ist auch die Frage, für wen genau die Pflicht zur nachhaltigen Anlageberatung überhaupt gilt. Sicher ist: Mit der Pflicht beschäftigen muss sich, wer Wertpapiere und/oder Versicherungsanlageprodukte, sogenannte IBIPs (Insurance-based investment products), vertreibt. Das können klassische Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen oder Hybridprodukte sein. Gleichzeitig kann es aber auch alternative Investmentfonds, Versicherungsanlageprodukte und Altersvorsorgeprodukte betreffen. Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO sind dagegen aktuell noch nicht von der ESG Beratungspflicht betroffen – was in der Branche niemand so richtig nachvollziehen kann.

Was sind Nachhaltigkeitspräferenzen?

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen zukünftig die sogenannten Nachhaltigkeitspräferenzen von Anleger:innen abgefragt werden. Es geht dabei um die Frage, welchen Wert Anleger:innen auf nachhaltige Investitionen legen – die dann gegeben sind, wenn bei dem Unternehmen, in das investiert werden soll, eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit im Sinne der ESG-Aspekte (Environmental-, Social- und Governance) vorliegt.

Selbstverständlich kann die Nachhaltigkeitspräferenz eine:r Klient:in auch so aussehen, dass kein Interesse an nachhaltigen Geldanlagen besteht. Oder so, dass zumindest Unternehmen mit besonders nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit im ESG-Investing vermieden werden sollen.

Doch ganz egal, wie genau die Nachhaltigkeitspräferenzen aussehen: Der Berater hat in jedem Fall die Pflicht, den Willen seiner Kunden genauestens zu protokollieren.

Wie läuft die nachhaltige Anlageberatung ab?

Derzeit geht die ESG-Beratungspflicht mit folgender Herausforderung einher: Es gibt noch keine verbindlich verabschiedeten Leitlinien, geschweige denn ein einheitliches Abfragetool.

Empfohlen wird daher aktuell folgende Vorgehensweise:

  • Erst einmal sollte der Klient über den Hintergrund bzw. das Ziel informiert werden, warum seine Nachhaltigkeitspräferenzen abgefragt werden.
  • Daraufhin folgt die tatsächliche Abfrage: Wie ist die grundsätzliche Bereitschaft des Klienten, Nachhaltigkeitskriterien in die Produktentscheidung einzubeziehen?
  • Ist eine Bereitschaft vorhanden, kann (unterschiedlich gewichtet) aus nachfolgenden Fokusthemen gewählt werden:
    • Fokus auf ökologisch nachhaltige Anlageziele (Klimaschutz, Wassereinsparung etc.)
    • Fokus auf ökologisch nachhaltige und soziale Anlageziele sowie gute Unternehmensführung
    • Fokus auf soziale Belange wie Menschenrechte oder Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Nicht vergessen werden darf dabei: Wo es Chancen durch Nachhaltigkeitsaktivitäten gibt, gibt es möglicherweise auch Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen, deren Eintreten (tatsächlich oder potenziell) negative Auswirkungen auf den Investitionswert haben könnte. Ein Nachhaltigkeitsrisiko kann außerdem ein eigenes Risiko sein oder aber auf bestehende andere Risiken einwirken – z. B. in Form von Kredit- oder Liquiditätsrisiken, Marktpreis- oder operationellen Risiken, strategischen oder Reputationsrisiken.

Wichtig ist, dass jede Art von Nachhaltigkeitsrisiko im Rahmen einer ESG-Beratung ebenfalls berücksichtigt werden muss. Nur dann wird der ESG-Beratungspflicht mit Blick auf nachhaltige Finanzprodukte auch angemessen nachgekommen.

ESG-Beratungspflicht – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit

Die Beratungspflicht in Sachen Nachhaltigkeitspräferenzen bei einer Kapitalanlage macht einmal mehr die zunehmende Relevanz des Themas Nachhaltigkeit deutlich. Es ist zu erwarten, dass es dadurch zukünftig mehr nachhaltige Investitionen geben wird.

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