Nachhaltiger Handel mit dem CBAM in der EU

Inhaltsverzeichnis

01.

Das Wichtigste in Kürze

02.

Was versteht man unter Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

03.

Wie funktioniert der CBAM?

04.

Welche Vorteile und Herausforderungen birgt der CBAM für Unternehmen?

05.

Wer ist konkret vom CBAM betroffen?

06.

Wie sieht die Umsetzung des CBAMs aus?

Das Wichtigste in Kürze

Was versteht man unter Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

Der „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) oder auch CO2-Granzausgleichsmechanismus ist ein Instrument, das von der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde, um den Handel von emissionsintensiven Waren zu regulieren und sicherzustellen, dass Unternehmen, die in die EU importieren, die gleichen Umweltauflagen wie inländische Unternehmen erfüllen. Der CBAM zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und den Klimaschutz im globalen Handel zu fördern. Die Initiative ist Teil des „Fit for 55“-Pakets, das im Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde. Es hat das Ziel, gemeinsam mit dem Pariser Abkommen die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken.

Der CBAM wurde als Antwort auf das Problem des „Carbon Leakage“ eingeführt. Carbon Leakage tritt auf, wenn Unternehmen aufgrund von unterschiedlichen Klimaschutzvorschriften in verschiedenen Ländern ihre Produktion in Länder mit geringeren Umweltauflagen verlagern, was zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen führt, anstatt zu ihrer tatsächlichen Reduzierung.

Wie funktioniert der CBAM?

Der CBAM funktioniert folgendermaßen:

  1. Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, sind verpflichtet, sogenannte CBAM-Zertifikate zu erwerben.
  2. Diese Zertifikate gleichen die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem aus.
  3. Durch den Erwerb dieser Zertifikate kompensieren Importeure die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung der importierten Waren entstanden sind.
  4. Der CBAM soll sicherstellen, dass Importeure die gleichen Kosten für CO2-Emissionen tragen wie Unternehmen innerhalb der EU, wodurch ein fairer Wettbewerb gewährleistet wird.

 

Insgesamt funktioniert das CO2 Grenzausgleich als Mechanismus, um sicherzustellen, dass Importeure von emissionsintensiven Waren in die EU ähnliche Umweltauflagen wie Unternehmen in der EU erfüllen und somit zu einer nachhaltigeren globalen Wirtschaft beitragen.

Zeitgleich soll die Initiative auch Anreize für Unternehmen in Drittländern schaffen, ihre Emissionsreduzierungen zu beschleunigen, um auf dem EU-Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Welche Vorteile und Herausforderungen birgt der CBAM für Unternehmen?

Der CBAM der EU hat sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für Unternehmen, insbesondere für diejenigen, die emissionsintensive Waren in die Europäische Union importieren.

Vorteile für Unternehmen:

  • Fairer Wettbewerb: Der CBAM stellt sicher, dass Importeure von emissionsintensiven Waren ähnliche CO2-Kosten tragen wie EU-Unternehmen. Dies verhindert Wettbewerbsverzerrungen, die durch unterschiedliche Klimaschutzvorschriften in verschiedenen Ländern entstehen könnten.
  • Anreize für nachhaltige Produktion: Importeure werden ermutigt, ihre Produktion nachhaltiger zu gestalten, um die CO2-Kosten zu senken. Unternehmen, die umweltfreundliche Praktiken umsetzen, könnten langfristig wettbewerbsfähiger sein.
  • Erfüllung von ESG-Kriterien: Der CBAM unterstützt Unternehmen dabei, Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) zu erfüllen, die für Investoren und Kunden immer wichtiger werden. Dies kann das Image des Unternehmens verbessern.
  • Nachhaltige Handelsstrategien: Unternehmen können den CBAM nutzen, um ihre Geschäftsstrategien in Richtung Nachhaltigkeit anzupassen. Dies kann sowohl kurz- als auch langfristig positive Auswirkungen auf das Unternehmen haben.
  • Langfristige Planung: Der CBAM ermöglicht es Unternehmen, sich auf langfristige Klimaschutzmaßnahmen vorzubereiten und Strategien zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu entwickeln.

Herausforderungen für Unternehmen:

  • Komplexe Umsetzung: Die Umsetzung des CBAM erfordert eine genaue Berechnung und Meldung von CO2-Emissionen. Dies kann komplex und zeitaufwändig sein, insbesondere für Unternehmen mit umfangreichen Lieferketten.
  • Datenerfassung und Zusammenarbeit: Unternehmen müssen mit Lieferanten und Herstellern zusammenarbeiten, um genaue Daten über CO2-Emissionen zu sammeln. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit und Transparenz entlang der Lieferkette.
  • Kosten: Die Kosten für den Erwerb von CBAM-Zertifikaten können je nach CO2-Emissionen der importierten Waren variieren. Dies kann zusätzliche finanzielle Belastungen für Unternehmen bedeuten.
  • Änderungen der Geschäftsmodelle: Unternehmen könnten gezwungen sein, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und auf nachhaltigere Praktiken umzustellen, um die Kosten des CBAM zu reduzieren.
  • Marktreaktionen: Es besteht die Möglichkeit, dass Handelspartnerländer auf den CBAM reagieren, was zu geopolitischen Spannungen führen könnte.

 

Insgesamt bietet der CBAM Chancen für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu verstärken und fairen Wettbewerb zu gewährleisten, stellt aber auch Anforderungen an die Datenerfassung, Kostenmanagement und Geschäftsstrategien. Unternehmen sollten diese Aspekte sorgfältig abwägen und sich entsprechend vorbereiten.

Wer ist konkret vom CBAM betroffen?

Der CBAM betrifft Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren. Hier sind einige Beispiele für Warenkategorien, die von CBAM betroffen sein können:

  • Eisen und Stahl: Dazu gehören verschiedene Arten von Eisen- und Stahlprodukten, wie Rohstahl, Stahlerzeugnisse, Halbzeuge und Endprodukte.
  • Aluminium: Aluminiumerzeugnisse wie Aluminiumbleche, Profile und Strangpressprodukte könnten betroffen sein.
  • Zement: Produkte aus der Zementindustrie wie Zement, Beton und Baustoffe.
  • Chemische Produkte: Emissionsintensive chemische Produkte wie Düngemittel, Kunststoffe und Chemikalien könnten ebenfalls unter CBAM fallen.
  • Andere Waren: Weitere Produkte wie Elektrizität, Eisenerz, Wasserstoff und andere emissionsintensive Produkte könnten ebenfalls vom CBAM betroffen sein.

 

Nicht alle Produkte, die in diese Kategorien fallen, fallen zwangsläufig unter den CBAM. Die genaue Anwendung hängt von den Warennummern/Zolltarifnummern ab, die in den Anhängen der CBAM-Verordnung aufgeführt sind. Unternehmen müssen daher überprüfen, ob die von ihnen importierten Waren unter CBAM fallen.

Der CBAM betrifft Unternehmen, die solche emissionsintensiven Waren aus Drittländern in die EU importieren. Er gilt nicht für Waren mit Ursprung in Ländern, die in Anhang III der CBAM-Verordnung aufgeführt sind, wie beispielsweise die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Unternehmen mit geringfügigen Importen oder spezifischen Bedingungen könnten ebenfalls von bestimmten Verpflichtungen ausgenommen sein.

Wie sieht die Umsetzung des CBAMs aus?

Die Verpflichtungen für Importeure im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus werden schrittweise eingeführt, um den Übergang zu erleichtern und Unternehmen ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu geben. Hier ist eine Übersicht über die Zeiträume und Verpflichtungen:

  • Die Einführung des CBAM beginnt am 1. Oktober 2023.
  • Während dieser Übergangsphase haben Importeure weniger umfassende Verpflichtungen.
  • Importeure müssen die direkten und indirekten CO2-Emissionen der importierten Waren berechnen und dokumentieren.
  • Registrierung im CBAM-Meldeportal (Details können je nach Umsetzung variieren).
  • Vierteljährliche Vorlage eines "CBAM-Berichts" mit Angaben wie Menge der importierten Waren, eingebettete Emissionen, CO2-Preis usw.
  • Mit Ablauf der Übergangsphase ab 2026 gelten weitergehende Verpflichtungen.
  • Importeure müssen eine CBAM-Anmeldeberechtigung als "zugelassener Anmelder" beantragen, um die betroffenen Waren in die EU einzuführen.
  • Berechnung der eingebetteten direkten und indirekten CO2-Emissionen der importierten Waren.
  • Kauf der erforderlichen Anzahl von CBAM-Zertifikaten bei der zuständigen CBAM-Behörde, um die Emissionen zu kompensieren.
  • Jährliche Abgabe einer CBAM-Erklärung bis zum 31. Mai jedes Kalenderjahres für die im Vorjahr importierten Waren.
  • Die EU-Kommission plant, den Anwendungsbereich des CBAM möglicherweise auf andere Güter auszudehnen, und wird regelmäßige Überprüfungen durchführen.
  • Bis 2030 sollen alle Güter, die unter den EU-Emissionshandel fallen, in den CBAM einbezogen werden.

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