Equal Pay und der Gleichbehandlungsgrundsatz

Inhaltsverzeichnis

01.

Das Wichtigste in Kürze

02.

Equal Pay und Gleichbehandlungsgrundsatz: Was bedeutet das?

03.

Welche Bedeutung hat Equal Pay für die Zeitarbeit?

04.

Was sind die Vor- und Nachteile für Equal Pay in der Zeitarbeit?

05.

Was besagt der Equal-Pay Grundsatz?

06.

Wann greift Equal Pay nicht?

07.

Wie hängen Equal Pay und ESG zusammen?

Das Wichtigste in Kürze

Equal Pay und Gleichbehandlungsgrundsatz: Was bedeutet das?

Equal Pay bedeutet sinngemäß übersetzt „gleiche Bezahlung“. Unter Equal Pay versteht man das Prinzip, dass alle Menschen für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten sollen. Das Prinzip der Entgeltgleichheit ist ein wichtiger Aspekt des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen vor dem Gesetz gleich sind und dass Diskriminierung aufgrund dieser Merkmale verboten ist.

Welche Bedeutung hat Equal Pay für die Zeitarbeit?

Equal Pay hat eine besondere Bedeutung für die Zeitarbeit, da es in dieser Branche oft zu Lohnunterschieden zwischen Stammbeschäftigten und Zeitarbeitnehmern kommt. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit verlangt jedoch, dass auch hier bei gleicher Arbeit derselbe Lohn vergeben wird.

In der Vergangenheit wurden Zeitarbeitnehmer oft schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte und hatten schlechtere Arbeitsbedingungen. Durch die Umsetzung von Equal Pay können diese Unterschiede ausgeglichen werden und Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer werden fair behandelt.

In Deutschland wurde im April 2017 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verabschiedet. Seit Januar 2018 sieht das AÜG schrittweise Einführung von Equal Pay in der Zeitarbeitsbranche vor. Seitdem haben Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer nach neun Monaten Beschäftigung Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte. Die Umsetzung von Equal Pay in der Zeitarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in dieser Branche und zur Förderung der Gleichberechtigung. Sie trägt dazu bei, dass Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer fair bezahlt werden und gleiche Karrierechancen haben wie Stammbeschäftigte.

Was sind die Vor- und Nachteile für Equal Pay in der Zeitarbeit?

Equal Pay in der Zeitarbeit hat sowohl Vorteile als auch Nachteile.

Vorteile:

  1. Fairness: Equal Pay sorgt dafür, dass Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer fair behandelt werden und für ihre Arbeit dasselbe Entgelt erhalten wie Stammbeschäftigte.
  2. Motivation: Eine faire Entlohnung kann die Motivation der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer steigern, da sie das Gefühl haben, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird.
  3. Gleichberechtigung: Durch die Umsetzung von Equal Pay in der Zeitarbeit können Geschlechter- und Entgeltungleichheit reduziert werden und ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung erfolgen.

Nachteile:

  1. Kosten: Für Unternehmen kann die Umsetzung von Equal Pay in der Zeitarbeit mit höheren Kosten verbunden sein, da sie die Löhne der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer an die der Stammbeschäftigten angleichen müssen.
  2. Flexibilität: Equal Pay kann dazu führen, dass Unternehmen weniger flexibel auf Schwankungen in der Auftragslage reagieren können, da sie Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer nicht mehr zu niedrigeren Löhnen einsetzen können.

Insgesamt ist Equal Pay in der Zeitarbeit jedoch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Gleichberechtigung.

Was besagt der Equal-Pay Grundsatz?

In Deutschland ist der Equal-Pay Grundsatz in der Zeitarbeit seit dem 1. April 2017 gesetzlich verankert. Gemäß des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) haben Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer seit diesem Datum Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte, wenn sie länger als neun Monate bei demselben Entleiher beschäftigt sind.

Wenn Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer weniger als drei Monate bei einem Entleiher beschäftigt sind, gilt der Equal-Pay-Grundsatz in der Regel nicht. In dieser Zeit sind die Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer jedoch trotzdem vor Diskriminierung geschützt und haben Anspruch auf den gleichen Mindestlohn wie Stammbeschäftigte. Nach Ablauf dieser drei Monate haben Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer dann grundsätzlich Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte gemäß dem Equal-Pay-Grundsatz, sofern sie beim gleichen Entleiher bleiben. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer in eine andere Position wechselt oder bei einem anderen Entleiher eingesetzt wird.

Wann greift Equal Pay nicht?

Die Lohnangleichung gemäß Equal Pay in der Zeitarbeit greift nicht in folgenden Fällen:

  1. Wenn der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer nicht länger als neun Monate bei demselben Entleiher beschäftigt ist.
  2. Wenn der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer eine Tätigkeit ausübt, die in eine andere Entgeltgruppe als die der Stammbeschäftigten fällt.
  3. Wenn der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer aufgrund von Leistungen, die über das übliche Maß hinausgehen, eine höhere Vergütung als die Stammbeschäftigten erhält.
  4. Wenn die Höhe des Arbeitsentgelts durch einen Tarifvertrag geregelt ist, der eine abweichende Regelung zur Bezahlung von Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmern vorsieht.

In diesen Fällen kann es vorkommen, dass Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer nicht dasselbe Entgelt wie Stammbeschäftigte erhalten, obwohl das Gesetz zur Gleichstellung von Zeitarbeit und Stammarbeit eine Lohnangleichung vorsieht.

Wie hängen Equal Pay und ESG zusammen?

Das ESG-Konzept bezieht sich auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, die von Unternehmen berücksichtigt werden sollten, um nachhaltiges Wirtschaften und gesellschaftliche Verantwortung zu fördern. Im Rahmen von ESG sollen Unternehmen die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern, dazu kann auch die Umsetzung von Equal Pay beitragen kann.

Wenn Unternehmen dem Equal Pay Gesetz folgen, kann ist dies nicht nur Rechtskonform laut AÜG, sondern kann sich auch positiv auf die ESG-Bewertung auswirken. Auch können sich durch Equal Pay die Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen, was sich positiv auf das Unternehmensimage und die Unternehmensperformance auswirken kann. Darüber hinaus können sie dazu beitragen, soziale Ungleichheit zu reduzieren und eine nachhaltige Gesellschaft zu fördern.

Die Umsetzung von Equal Pay in der Zeitarbeit und die Berücksichtigung von ESG-Kriterien sind daher wichtige Aspekte für Unternehmen, die ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und eine nachhaltige Unternehmensführung anstreben möchten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Klicken Sie auf die Sterne, um ihn zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Bewertungen: 0

Keine Bewertungen bisher!

Da Ihnen dieser Artikel gefallen hat...

folgen Sie uns gerne auf LinkedIn

Es tut uns leid, dass dieser Artikel für Sie nicht nützlich war!

Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können?

Weitere interessante Artikel:
ESG Expertise in allen Bereichen:

ESG-Strategie von A bis Z

Mit unserer ESG-Beratung finden wir gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Ihre ESG-Themen – und setzen diese mit Ihnen in die Tat um.

Wesentlichkeits-analyse

Wir  unterstützen Sie bei der praktischen Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse und machen Ihr Nachhaltigkeits-reporting CSRD-konform. 

ESG-Workshop für erste Schritte in ESG

Wir begleiten Sie auf den ersten Schritten und vermitteln in individuellen Workshops Grundlagen und Methoden im ESG-Bereich.

ESG-Maturity Assessment

Bereit für ESG? Beginnen Sie jetzt mit unserem einfachen Selbsttest und setzen Sie den ersten Schritt in Richtung einer verantwortungs-vollen und nachhaltigen Unternehmensstrategie.

Bereit für ESG? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch zu unserer ESG-Beratung!

Unser Team von ESGvolution findet für Ihre spezifischen ESG-Bedürfnisse eine maßgeschneiderte Lösung. Kontaktieren Sie uns für Ihr individuelles Angebot! Wir bearbeiten Ihre Anfrage persönlich und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.