EU Taxonomie

Nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten transparent klassifizieren und regulierungskonform berichten

Wir helfen Ihnen, Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nachhaltig und regelkonform auszurichten und frühzeitig Wettbewerbsvorteile zu sichern. Unsere ESG-Experten begleiten Sie von der Analyse über die Strategieentwicklung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung der regulatorischen Vorgaben.

Nachhaltige und regelkonforme Umsetzung Ihrer ESG-Strategie

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein zentrales Element der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Sie legt ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten fest und stellt klare Anforderungen an Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer.
Ziel ist es, Kapital gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken und Greenwashing zu verhindern. Doch die Umsetzung der Taxonomie ist komplex: Unternehmen müssen detaillierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, ESG-Daten systematisch erfassen und neue Berichtspflichten einhalten.
Unsere ESG-Beratung unterstützt Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie effizient zu erfüllen, regulatorische Risiken zu minimieren und Taxonomie-konforme ESG-Strategien zu entwickeln.

Erfolgreiche Umsetzung nach EU-Taxonomie

Unsere Experten bieten maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, die sich erfolgreich auf die EU-Taxonomie einstellen wollen.


Unsere ESG-Dienstleistungen:

Taxonomie-Check & Statusanalyse – Wo steht Ihr Unternehmen in Bezug auf die Taxonomie?

Entwicklung einer Taxonomie-konformen ESG-Strategie

Datenmanagement & ESG-Reporting nach EU-Vorgaben

Beratung zu nachhaltigen Investitionen & Finanzprodukten

Schulungen & Workshops für Ihre ESG-Teams

Isabella Calderon Hoyos
Partner

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Nutzen der Taxonomie-Umsetzung

Mit unserer ESG-Beratung stellen Sie sicher, dass Ihre Taxonomie-Umsetzung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch geschäftsstrategisch sinnvoll erfolgt.

EU Taxonomie als wissenschaftlich fundiertes Klassifizierungssystem nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten

  • Unternehmen müssen offenlegen, welche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden können
  • Finanzmarktteilnehmer müssen dokumentieren, wie sie nachhaltige Investitionen definieren
  • Alle berichtspflichtigen Unternehmen müssen ESG-Daten systematisch erfassen und offenlegen
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Schutz der Biodiversität und Ökosysteme
  • Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden (z. B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften)
  • Finanzmarktteilnehmer, die nachhaltige Finanzprodukte anbieten
  • EU-Mitgliedsstaaten, wenn sie nationale Anforderungen an ökologische Nachhaltigkeit stellen

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