ESG-Gesetze
Ein Überblick der wichtigsten EU-Nachhaltigkeitsregeln
Die Europäische Kommission reagiert seit einigen Jahren mit zahlreichen Initiativen auf die globale Herausforderung durch den Klimawandel. Zu diesen Initiativen gehören auch verschiedene ESG-Gesetze, die für mehr Nachhaltigkeit in der EU sorgen sollen. Hier finden Sie die wichtigsten ESG-Gesetze verständlich erklärt
EU Taxonomie
Die EU-Taxonomie klassifiziert nachhaltige unternehmerische Aktivitäten. Um als nachhaltige eingestuft zu werden, müssen Ziele, wie Anpassung an den Klimawandel oder Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft berücksichtig werden. Durch die einheitlichen Kritieren für nachhaltiges Wirtschaften in der EU-Taxonomie sollen ESG-Reportings für Investoren und Anleger vergleichbarer werden. Die Taxonomie gilt als das entscheidende Instrument für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2050.
ESRS
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) legen fest, wie Unternehmen in der EU künftig über Nachhaltigkeit berichten müssen. Sie gehören zur neuen CSRD-Richtlinie und machen Angaben zu Umwelt, sozialen Themen und Unternehmensführung verpflichtend. Große Unternehmen müssen dabei offenlegen, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt auswirkt – und umgekehrt. Ziel ist mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
CSRD
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen ab 2024 zu einer erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Grundlage dafür sind die ESRS, die nur zu Themen berichten lassen, die laut Wesentlichkeitsanalyse relevant sind. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Es zählen sowohl Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch umgekehrt.
SFDR
Bei der SFDR (Sustainable Finance Reporting Regulation) handelt es sich um eine Offenlegungsverordnung auf EU-Ebene. Sie soll dazu beitragen, nachhaltiges Investieren transparenter und einfacher zu gestalten, indem Finanzmarktteilnehmer offenlegen, inwieweit sie ESG Aspekte in ihre Investment-Entscheidungen einbeziehen. Hier erfahren Sie, was es mit der SFDR Regulation der EU genau auf sich hat, wen sie betrifft und welche kritisch zu hinterfragenden Herausforderungen für Anleger und Ausführende damit verbunden sind.
EU Green Deal
Der EU Green Deal ist ein Konzept der Europäischen Kommission, dessen Ziel es ist, Europa als ersten Kontinent überhaupt bis 2050 klimaneutral zu machen. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen vor, um den Netto-Ausstoß an Treibhausgasen in verschiedenen Sektoren auf null zu senken.
GRI
Die GRI (Global Reporting Initiative)-Richtlinien sind weltweit anerkannte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Standards der gemeinnützigen Stiftung GRI bieten klare Prinzipien nach modular aufgebauten Strukturen.
Die Standards umfassen universelle Standards, Sektorenstandards und Themenstandards, die eine umfassende und einheitliche Berichterstattung ermöglichen. Sie erleichtern Unternehmen die Einhaltung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).
VSME
VSME steht für Voluntary Sustainability Reporting Standard for Small and Medium-Sized Enterprises. Es handelt sich um einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wird. Ziel ist es, KMU bei der strukturierten Berichterstattung über Nachhaltigkeit zu unterstützen – ohne sie zu überfordern. Der Standard soll einfach, flexibel und praxisnah sein und voraussichtlich 2026 final veröffentlicht werden.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) dient als freiwilliges Instrument zur Bewertung, Verbesserung und Kommunikation von Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen. Der DNK umfasst 20 Leistungsindikatoren und basiert auf verschiedenen Berichtsstandards.
Er hilft Unternehmen, Ziele zu setzen, Maßnahmen umzusetzen und transparent über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Der DNK trägt zur Steigerung der ESG-Performance bei, indem er eine einfache und anwenderfreundliche Möglichkeit bietet, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und zu kommunizieren.
Richtlinien, Verordnungen & Co. für mehr Nachhaltigkeit im EU-Wirtschafts- und Finanzsektor
Mit den ESG-Gesetzen geht die Europäische Kommission die folgende Problematik an: Schon länger werden vermeintlich nachhaltige Produkte und Aktivitäten von Unternehmen und Finanzmarktteilnehmern unter dem Begriff ESG (Environmental, Social, Governance) zusammengefasst. Das konkrete Problem dabei: Bislang fehlte eine gesetzliche und damit verbindliche Definition, was „nachhaltig“ ist und wie „grün“ unternehmerische Aktivitäten oder (Finanz-)Produkte wirklich sind. Die Folge davon waren bzw. sind viele unterschiedliche und entsprechend verwirrende ESG-Labels und viel „Greenwashing“ – also das fälschliche Kennzeichnen von Angeboten als nachhaltig.
Mit dem neuen ESG Legal Framework gibt es nun jedoch einen gesetzlichen Rahmen, der ein großes Ziel verfolgt: Europa insgesamt nachhaltiger zu gestalten, indem Nachhaltigkeit zuerst definiert und dadurch messbar und vergleichbar gemacht wird.
Letztendlich ist Nachhaltigkeit ein Schritt in Richtung einer besseren Zukunft für uns alle!

Partner & Co-Founder

Sprechen Sie mit unseren Nachhaltigkeitsexperten für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Entdecken Sie unser ESG-Angebot für Ihr Unternehmen

ESG-Strategieberatung
Entwicklung von datengetriebenen Nachhaltigkeitsstrategien individuell für Ihr Unternehmen.

ESG-Transkationsberatung
ESG-Exit-Readiness-Assessment und Vorbereitung auf Unternehmensverkäufe und M&A-Prozesse aus ESG-Perspektive.

ESG-Regulatorikberatung
Complianceberatung nach üblichen Frameworks wie CSRD, SFDR und EU Taxonomie.

Ratings und Zertifizierungen
Strategieentwicklung und ESG-Optimierung zur Vorbereitung auf Nachhaltigkeitsratings und Zertifikate.

ESG-Coaching
Maßgeschneiderte Workshops und Interim Management passend für Ihr Geschäftsfeld und Ihre Nachhaltigkeitsthemen.

ESG-Technologie
Unterstützung bei der Auswhal und Implementierung von passenden ESG-Softwares und -Tools.