01.
Das Wichtigste in Kürze
02.
Warum ist 2025 ein entscheidendes Jahr für die CSRD?
03.
Was ist die CSRD und wen betrifft sie?
04.
CSRD: Ab wann müssen Unternehmen berichten?
05.
Was ändert sich im Jahr 2025?
06.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2025 weitet sich die CSRD-Berichtspflicht erheblich aus: Große, nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie bestimmte nicht-europäische Unternehmen mit signifikanter EU-Präsenz müssen erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
- Nachhaltigkeitsberichte müssen künftig extern geprüft werden, um die Transparenz und Zuverlässigkeit der offengelegten ESG-Daten sicherzustellen.
- Die digitale Berichtsform wird verpflichtend – Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte in einem maschinenlesbaren Format veröffentlichen.
- Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig sind, sollten sich frühzeitig vorbereiten, indem sie ihre ESG-Daten erfassen, interne Prozesse anpassen und sich auf die neuen Prüf- und Berichtsstandards einstellen.
Warum ist 2025 ein entscheidendes Jahr für die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Während einige Unternehmen bereits seit 2024 von der Berichtspflicht betroffen sind, bringt das Jahr 2025 eine Ausweitung und Verschärfung der Anforderungen mit sich.
Seit dem 1. Januar 2025 (Bericht für 2026) müssen erstmals große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie bestimmte nicht-europäische Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den neuen Vorgaben erstellen. Zudem werden digitale Berichtsformate verpflichtend, und die Nachhaltigkeitsberichte müssen einer externen Prüfung unterzogen werden.
Was ist die CSRD und wen betrifft sie?
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und bringt striktere und detailliertere Vorgaben für die Berichterstattung zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG).
CSRD: Ab wann müssen Unternehmen berichten?
- Seit 2024: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen, müssen erstmals nach den neuen Standards berichten.
- Ab 2025: Weitere Unternehmen, darunter große, nicht-börsennotierte Unternehmen und nicht-europäische Unternehmen mit erheblicher EU-Präsenz, werden berichtspflichtig.
- Ab 2026: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bestimmte Finanzunternehmen folgen (mit Übergangsregelungen).
Was ändert sich im Jahr 2025?
Am 1. Januar 2025 sind neue Regelungen hinzugekommen, die den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich erweitern und die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung verschärfen.
- Ab 2025 müssen erstmals große Unternehmen, die nicht an der Börse gelistet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD erstellen.
- Die Berichtspflicht gilt für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Umsatz: mehr als 50 Millionen Euro
- Bilanzsumme: mehr als 25 Millionen Euro
- Mitarbeiterzahl: mehr als 250 Beschäftigte
- Diese Unternehmen mussten bislang keine detaillierten Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen – das ändert sich nun grundlegend.
- Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU werden ab 2025 in die Berichtspflicht einbezogen.
- Betroffen sind nicht-europäische Unternehmen, die mehr als 150 Millionen Euro Umsatz in der EU erwirtschaften und dort über mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung verfügen.
- Diese Unternehmen müssen ebenfalls einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD erstellen – unabhängig von den Berichtsanforderungen in ihrem Heimatland.
- Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden in einer vereinfachten Version für börsennotierte SME/KMU (kleine und mittlere Unternehmen) eingeführt.
- Pflicht wird diese Regelung erst 2026, aber betroffene SME können die neuen Standards bereits freiwillig ab 2025 anwenden.
- Dies ermöglicht es ihnen, sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.
- Ab 2025 müssen erstmals alle neu berichtspflichtigen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte extern prüfen lassen.
- Diese Prüfung erfolgt durch unabhängige Dritte und soll die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Berichte sicherstellen.
- In der ersten Stufe ist eine begrenzte Prüfung (Limited Assurance) erforderlich – eine strengere Prüfung (Reasonable Assurance) könnte in den nächsten Jahren folgen.
- Ab 2025 müssen alle neu berichtspflichtigen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte in einem digitalen, maschinenlesbaren Format (XHTML mit XBRL-Tagging) veröffentlichen.
- Dies soll:
- den automatisierten Zugriff auf ESG-Daten erleichtern
- eine höhere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen ermöglichen
- die Analyse durch Investoren und Regulierungsbehörden vereinfachen
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Für Unternehmen, die ab 2025 erstmals berichtspflichtig sind, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Konkrete Schritte sollten sein:
- Gap-Analyse durchführen: Welche Daten und Prozesse fehlen noch, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen?
- ESG-Datenmanagement aufbauen: Nachhaltigkeitskennzahlen müssen strukturiert erfasst, ausgewertet und in den Geschäftsbericht integriert werden.
- Internes Reporting-System anpassen: Viele Unternehmen müssen neue Softwarelösungen oder interne Prozesse für die ESG-Berichterstattung implementieren.
- Externe Prüfung vorbereiten: Da Nachhaltigkeitsberichte ab 2025 einer Prüfungspflicht unterliegen, sollten Unternehmen frühzeitig mit Prüfern zusammenarbeiten.
- Mitarbeiter schulen: Die CSRD bringt neue Anforderungen – das Team muss mit den ESG-Kriterien und Reporting-Standards vertraut gemacht werden.

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