ESG in der EU: Was ändert sich für die Schweiz?

Inhaltsverzeichnis

Wie ist die ESG-Situation in der EU?

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den ESG-Bereich zu regulieren und zu fördern. Ein zentrales Instrument in diesem Bemühen ist die EU-Taxonomie. Dieses Regelwerk wurde geschaffen, um klare Definitionen und Kriterien dafür zu setzen, was als nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb der EU betrachtet werden kann.

Die Hauptzielsetzung der EU-Taxonomie besteht darin, den Kapitalfluss in nachhaltigere Investitionen zu lenken und somit den Übergang zu einer umweltfreundlichen und inklusiven Wirtschaft zu beschleunigen. Durch diese Regelung sollen Unternehmen dazu angehalten werden, transparenter über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten, sodass Investoren fundierte Entscheidungen auf der Grundlage von ESG-Kriterien treffen können.

Welche Auswirkungen hat die EU-Taxonomie auf die Schweiz?

Bezüglich der Schweiz zeigt sich ein interessantes Bild: Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, beeinflussen die europäischen Gesetze und Richtlinien den Schweizer Markt stark. Viele Schweizer Unternehmen sind eng mit dem europäischen Markt verbunden, und es ist daher von strategischer Bedeutung, die europäischen ESG-Standards zu erfüllen.

Daraus ergeben sich erhebliche wirtschaftliche und regulatorische Auswirkungen auf die Schweiz:

1

Schweizer Unternehmen im EU-Markt

Viele Schweizer Unternehmen sind eng mit dem europäischen Markt verflochten, sei es durch Handel, Investitionen oder andere Geschäftsaktivitäten. Diese Unternehmen könnten sich dazu veranlasst sehen, die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen, um weiterhin attraktiv für EU-Investoren zu sein oder Zugang zum EU-Markt zu haben. Dies gilt insbesondere für Finanzinstitutionen und Unternehmen, die Green Bonds oder andere nachhaltige Finanzprodukte anbieten.

2

Anpassung nationaler Vorschriften

Da die EU ein wichtiger Handelspartner für die Schweiz ist, könnte es Druck geben, die nationalen Vorschriften an die EU-Normen anzupassen oder zumindest sicherzustellen, dass sie kompatibel sind. Dies könnte zu einer Angleichung der schweizerischen ESG-Standards an die EU-Standards führen.

3

Transparenz und Berichterstattung

Unternehmen, die im EU-Raum tätig sind oder dort Investitionen tätigen, müssen möglicherweise transparenter über ihre ESG-Aktivitäten berichten, um den Anforderungen der EU-Taxonomie gerecht zu werden. Dies könnte wiederum die allgemeinen Erwartungen an die ESG-Berichterstattung in der Schweiz erhöhen.

4

Wettbewerbsfähigkeit

Es besteht die Gefahr, dass schweizerische Finanzprodukte, die nicht den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen, als weniger „grün“ oder „nachhaltig“ angesehen werden könnten. Dies könnte die Attraktivität dieser Produkte für Investoren mindern.

5

Bildung und Bewusstsein

Die Debatte und das Bewusstsein um die EU-Taxonomie könnten dazu beitragen, das allgemeine Verständnis und die Wertschätzung für ESG-Themen in der schweizerischen Geschäftswelt und in der breiten Öffentlichkeit zu erhöhen.

Somit hat die EU-Taxonomie erhebliche indirekte Auswirkungen auf das Land. Es unterstreicht die wachsende globale Bedeutung von ESG-Themen und die Notwendigkeit für Länder und Unternehmen, sich diesen Themen proaktiv zu widmen.

Welche Richtlinien und Gesetze gibt es ESG und ESG-Reporting in der Schweiz?

Ab dem 1. Januar 2024 tritt in Sachen ESG für die Schweiz eine wichtige Veränderung in Kraft: Die Verordnung zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange. Umgesetzt durch Artikel 964a – 964c im Schweizerischen Obligationenrecht (OR), betrifft diese Regelung insbesondere die ESG-Themenbereiche Umwelt/CO2-Ziele, Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Für Rohstoffunternehmen gibt es zudem spezielle Vorgaben bezüglich „Konfliktmineralien“ und „Kinderarbeit“, die sich auch auf die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken.

Diese Verordnung richtet sich an Publikumsgesellschaften und Unternehmen unter FINMA-Aufsicht in der Schweiz. Die Kriterien sind klar: Unternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Mitarbeitende haben und finanzielle Kennzahlen wie eine Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Franken oder einen Umsatz von mindestens 40 Mio. Franken erreichen.

Unternehmen, die die Berichterstattungspflichten nicht erfüllen oder falsche Angaben machen, riskieren Strafen. Konkret können Bußen bis zu 100’000 CHF verhängt werden. Bei Fahrlässigkeit sind es immerhin noch 50’000 CHF. Doch weit schwerwiegender könnten die Reputationsschäden und der Vertrauensverlust bei Investoren und Konsumenten sein.

Die Berichterstattung über Umweltbelange basiert auf dem Prinzip der „double materiality“. Das bedeutet, Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt als auch die Umweltauswirkungen auf ihr Geschäft darstellen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, klare vertragliche Regelungen zu implementieren. Dies gewährleistet, dass Unternehmen alle notwendigen Informationen für die ESG-Berichterstattung erhalten. Dies kann beispielsweise durch Regelungen zur Berichterstattung im Detail, den gesetzlichen Reportingstandards basierend auf EU/CH-Regularien und branchenspezifischen Regelungen wie dem Code of Conduct erreicht werden.

Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit für Finanzprodukte in der Schweiz?

Trotz steigender Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten gibt es in der Schweiz bisher wenige spezifische gesetzliche oder regulatorische Massnahmen zur Nachhaltigkeit. Aber der Bundesrat hat das Thema im Blick und hat beispielsweise den Bericht „Sustainable-Finance Schweiz“ herausgegeben. Dieser betont die Rolle der Nachhaltigkeit als Kernpfeiler der Finanzmarktstrategie der Schweiz.

Die Regulierungslandschaft in Bezug auf ESG und Nachhaltigkeit wird sowohl in der Schweiz als auch in der EU immer komplexer. Es ist für Unternehmen essenziell, sich ständig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie alle Compliance- und Risikomanagementmaßnahmen ordnungsgemäß umsetzen.

Isabella Calderon Hoyos
Partner

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