Was sind die neuen Richtlinien für ESG in 2024?

Inhaltsverzeichnis

Welche ESG-Neuerungen gibt es ab 2024?

Das Jahr 2024 bringt bedeutende Veränderungen im Bereich ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung), die für Unternehmen relevant werden. Die neuen ESG Standards der EU bringen einige Veränderungen mit sich, welche beachtet werden sollten. 
Hierzu zählen insbesondere das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die Erweiterung der Berichtspflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken und die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

1

CSRD 2024: Erweiterung der Berichtspflicht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt ab dem Jahr 2024 eine erhebliche Erweiterung der Berichtspflichten für Unternehmen in der EU mit sich. Bisher waren bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeit zu berichten, um den Beitrag zur Nachhaltigkeit besser bewerten zu können. Dieser Kreis wird nun sukzessive erweitert:

  • ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen
  • ab dem 1. Januar 2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen,
  • ab dem 1. Januar 2026: kapitalmarktorientierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen.

Kleinstunternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen.

2

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Relevanz für mehr Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) legt Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltrisiken in der Lieferkette fest. Seit Januar 2023 gilt das LkSG bereits für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern.

Ab dem 1. Januar 2024 sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Belange zu beachten.

3

SFDR 2024: Laufende Konsultationen auf EU-Ebene

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) ist eine EU-weite Regelung, die seit März 2021 in Kraft ist. Sie legt fest, welche Informationen Finanzintermediäre wie Vermögensverwalter den Anlegern in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Anlagen offenlegen müssen. Die SFDR zielt darauf ab, Transparenz auf dem Finanzmarkt zu schaffen und Anlegern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Im Jahr 2024 gewinnen die Konsultationen zur SFDR, die Ende 2023 von der Europäischen Kommission initiiert wurden, an Bedeutung. Diese Konsultationen zielen darauf ab, potenzielle Schwachstellen des aktuellen Rahmens zu identifizieren und Verbesserungen vorzuschlagen, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungsvorschriften und die Klassifizierung von Fonds. Die Ergebnisse dieser Konsultationen werden voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der SFDR im Jahr 2024 haben und die Richtung der Regulierungspolitik der EU-Kommission beeinflussen.

Wie können sich Unternehmen auf die erweiterten ESG-Richtlinien vorbereiten?

Um sich auf die neuen ESG Reportings vorzubereiten, können Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:

Unternehmen sollten eine gründliche Analyse der neuen ESG-Richtlinien durchführen, um ein umfassendes Verständnis dafür zu entwickeln, wie sich diese auf ihr Geschäft auswirken. Dies umfasst die Überprüfung der spezifischen Berichtspflichten, Fristen und Anwendungsbereiche der Richtlinien.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über effektive Systeme und Prozesse zur Datenerhebung und -verwaltung verfügen, um die erforderlichen Informationen für die ESG-Berichterstattung zu sammeln, zu verfolgen und zu analysieren. Dies kann die Integration von ESG-Kennzahlen in bestehende Systeme oder die Implementierung spezialisierter Softwarelösungen umfassen.

Angesichts der erweiterten Anforderungen im Rahmen des LkSG sollten Unternehmen enge Beziehungen zu ihren Lieferanten aufbauen und sicherstellen, dass diese die erforderlichen Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz einhalten. Dies kann die Überprüfung von Lieferantenverträgen, Audits und Schulungen umfassen.

Unternehmen sollten Nachhaltigkeit nicht als isoliertes Thema betrachten, sondern als integralen Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie. Die Integration von ESG-Zielen und -Metriken in die Geschäftsstrategie ermöglicht es Unternehmen, langfristige Werte zu schaffen und sich an veränderte regulatorische Anforderungen anzupassen. Hier kann eine ESG-Strategieberatung unterstützen.

Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter über die neuen ESG-Richtlinien informieren und sicherstellen, dass sie über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um die Anforderungen zu erfüllen. ESG-Workshops können dabei helfen, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu stärken und die interne Kapazität zur Umsetzung der Richtlinien zu verbessern.

Indem Unternehmen diese Schritte umsetzen und sich proaktiv auf die neuen Richtlinien für ESG der EU vorbereiten, können sie nicht nur die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, sondern auch langfristige Werte schaffen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Isabella Calderon Hoyos
Partner

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