- Lieferkettengesetze verfolgen das Ziel Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern.
- Das Deutsche Lieferkettengesetz tritt Anfang 2023 in Kraft, es gilt zunächst für rund 900 deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten sowie für deren direkte Zulieferer. Die Kontrolle übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Regelverstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
- Der EU-Lieferkettengesetz Entwurf ist noch strenger als das deutsche Gesetz, eine Verabschiedung ist noch ausstehend.
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Inhaltsverzeichnis
Was das Deutsche Lieferkettengesetz und das der EU bedeuten
In Indonesien nähen Kinder nächtelang im Halbdunkel Schuhteile zusammen. In Bangladesch stürzt eine Textilfabrik ein. In Brasilien bricht ein vom TÜV Süd zertifizierter Damm und reist 272 Menschen in den Tod. Das sind nur drei Beispiele von vielen, die deutlich machen: Der Profit europäischer Unternehmen ist oft mit gefährlichen Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit oder auch der Zerstörung des Regenwaldes verbunden.
Deutschland und jetzt auch die EU verpflichten sich künftig, Menschenrechte zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung auch global zu fördern. Das Deutsche Lieferkettengesetz und der im Februar 2022 vorgelegte Entwurf für ein übergreifendes EU-Lieferkettengesetz definieren die Standards zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette, vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Doch was bedeuten diese Gesetze für deutsche Unternehmen? Und worin liegen die Unterschiede?
Das Deutsche Lieferkettengesetz
Deutschland und Frankreich waren Vorreiter und haben bereits 2021 eigene nationale Lieferkettengesetze beschlossen. Denn eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz hat leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
Entsprechend wurde das Deutsche Lieferkettengesetz (eigentlich Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Unternehmen aka Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, (LkSG)) am 11. Juni 2021 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Es tritt Anfang 2023 in Kraft und soll den Schutz der Menschenrechte sowie der Umweltstandards in der globalen Wirtschaft und damit die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verbindlich regeln. Das Ziel: die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtend umsetzen.
Für wen gilt das Deutsche Lieferkettengesetz?
Welche Probleme soll das Deutsche Lieferkettengesetz beseitigen?
Der Klimaschutz hat eine Reihe von positiven Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt. Hier sind einige Beispiele:
1
Kinderarbeit
2
Ausbeutung
3
Zwangsarbeit und Diskriminierung
4
Fehlende Arbeitsrechte
5
Illegale Abholzungen
6
Pestizid-Ausstöße und Chemikalien-Verwendung
7
Wasser- und Luftverschmutzung
sofern Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen (z. B. durch vergiftetes Wasser, Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber, Gesundheitsgefährdungen durch Abfallexporte etc.)
Die klaren Regelungen des Lieferkettengesetzes schaffen mehr Rechtssicherheit seitens der Unternehmen aber auch für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen. Sie können Schadensersatzansprüche nun nicht mehr nur vor deutschen Gerichten geltend machen, sondern künftig zudem Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.
Was passiert bei Verstößen gegen das Deutsche Lieferkettengesetz?
Die Prüfung, ob die Regelungen des Lieferkettengesetzes tatsächlich von deutschen Unternehmen umgesetzt werden, nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor. Hier werden die Unternehmensberichte kontrolliert und die Verantwortlichen gehen möglichen Beschwerden nach. Werden Versäumnisse oder Verstöße eines Unternehmens erkannt, wird ggf. ein Bußgeld fällig oder das Unternehmen wird bis zu drei Jahre lang von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen.
Die Bußgelder können bis zu 8 Mio. € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Mio. € Jahresumsatz).
Eine neu geregelte zivilrechtliche Haftung von Unternehmen gibt es jedoch nicht. Es gelten weiterhin die bestehenden zivilrechtlichen Regelungen zur Haftung nach deutschem und nach ausländischem Recht.
Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Unternehmen müssen durch das neue Lieferkettengesetz in Deutschland nicht abgebrochen werden. Nur wenn beim Partnerunternehmen im Ausland schwerwiegende Menschenrechtsverletzung festgestellt werden und bisherige Maßnahmen im Rahmen eines Konzepts zur regelkonformen Lieferkette innerhalb einer gesetzten Frist erfolglos bleiben, muss eine Geschäftsbeziehung abgebrochen werden. Folgende Maßnahmen müssen Unternehmen vornehmen:
Und das Europäische Lieferkettengesetz?
Seit mehr als 20 Jahren will die EU die Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Politik stellen. Dafür verabschiedete die Union im Jahr 2014 die CSR Richtlinie, nach der sozial und gesellschaftlich relevante ESG-Kriterien – und damit Umwelt- und Arbeitnehmerbelange – in die Berichterstattung der Unternehmen einbezogen werden müssen. Ebenso ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Teil eines umfassenderen Pakets von legislativen Instrumenten, mit denen die Wirtschaft auf nachhaltigere Geschäfte ausgerichtet werden soll.
Auf dieses übergeordnete Ziel zahlt nun auch der Entwurf zum – seit 2020 geplanten – einheitlichen EU-Lieferkettengesetz ein. Was bei dem am 23.02.2022 vorgestellten Konzept sofort auffällt: Der EU-Gesetzesentwurf fällt noch strenger aus als das Deutsche Lieferkettengesetz. Geht es nach der EU-Kommission, müssen sich alle Unternehmen innerhalb der EU für mögliche Menschen- oder Umweltrechtsverletzung in ihrer gesamten Wertschöpfungsketten verantworten. Das Gesetz hat aber auch einen Vorteil: Es ermöglicht fairere Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU.
Für wen soll das EU-Lieferkettengesetz gelten?
Ab wann gilt das EU-Lieferkettengesetz?
Das weiß noch niemand. Bislang wurde lediglich ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der erst einmal vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten im Ministerrat angenommen werden muss. Erst wenn alle Verantwortlichen dem geplanten EU-Lieferkettengesetz zustimmen, müssen die einzelnen EU-Staaten die neuen Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Kommt das EU-Liefergesetz wie geplant, muss Deutschland sein ab Januar 2023 geltendes Lieferkettengesetz nachschärfen und an die EU-Regelungen anpassen.

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