- SFDR
SFDR
Was es über die SFDR Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer zu wissen gibt
01.
Worum geht’s bei der SFDR?
02.
Welches Ziel verfolgt die SFDR Offenlegungsverordnung?
03.
Für wen gilt die SFDR Regulation der EU?
04.
Welche Fristen gelten für die SFDR?
05.
Artikel 6, 8 und 9 Finanzprodukte – was ist damit gemeint?
Bei der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) handelt es sich um eine Offenlegungsverordnung auf EU-Ebene. Sie soll dazu beitragen, nachhaltiges Investieren transparenter und einfacher zu gestalten, indem Finanzmarktteilnehmer offenlegen, inwieweit sie ESG-Aspekte in ihre Investment-Entscheidungen einbeziehen. Hier erfahren Sie, was es mit der SFDR der EU genau auf sich hat, wen sie betrifft und welche kritisch zu hinterfragenden Herausforderungen für Anleger und Ausführende damit verbunden sind.
SFDR in Kürze
Bei der Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR, handelt es sich um eine EU-Offenlegungsverordnung, die nachhaltiges Investieren transparenter und einfacher gestalten soll. Dafür werden ESG-Aspekte, die in Investment-Entscheidungen einbezogen wurden offengelegt.
Die SFDR Offenlegungsverordnung schreibt vor welche Informationen zu ESG-Finanzprodukten veröffentlicht werden müssen. Dabei geht es insbesondere um Anlageinformationen wie Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren.
Die SFDR gilt für alle Finanzmarktteilnehmer, die ESG-Portfolios managen und nachhaltige Finanzprodukte anbieten. Dazu zählen Fonds, betriebliche oder private Altersvorsorge, Versicherungs- und Anlageberatung sowie deren Produkte.
Worum geht's bei der SFDR?
Ganz gleich, was wir essen, welche Kleidung wir tragen, welches Auto wir fahren oder wie wir unser Geld anlegen – jede unserer Entscheidungen beeinflusst die Umwelt. Um speziell im Bereich Geldanlagen für mehr Transparenz zu sorgen – und damit bessere Entscheidungen seitens der Verbraucher sicherzustellen – hat die EU-Kommission im Jahr 2018 einen umfangreichen Aktionsplan vorgelegt. Damit sollen im Bereich Sustainable Finance die Nachhaltigkeitsziele bei Kapitalanlagen einheitlich reguliert, offengelegt und überwachbar werden. Diese umfangreiche Gesetzesinitiative umfasst zehn (legislative) Maßnahmen, mit welchen die folgenden drei Ziele erreicht werden sollen:
- Privates Kapital soll nachhaltig investiert werden (was nachhaltig ist, definiert dabei die EU-Taxonomie)
- Transparenz und Langfristigkeit sollen gefördert werden
- Nachhaltigkeit soll in das Risikomanagement eingebettet werden
Eine dieser zehn legislativen Maßnahmen ist die SFDR Offenlegungsverordnung. Darin ist festgehalten, welche Informationen zu nachhaltigen bzw. sogenannten ESG-Finanzprodukten von Finanzmarktteilnehmern wie Fonds- und Vermögensverwaltern veröffentlicht werden müssen. Mit Hilfe der SFDR erhalten die Anleger beispielsweise folgende Auskünfte:
- Inwieweit hat ein Anbieter von ESG-Investments Nachhaltigkeitsrisiken in seinen Anlageprodukten und -prozessen berücksichtigt?
- Wie geht der Anbieter mit möglichen negativen Auswirkungen seiner Anlageentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren um?

Welches Ziel verfolgt die SFDR Offenlegungsverordnung?
Das langfristige und ehrgeizige Ziel der EU ist ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050. Der gesamte Aktionsplan der EU und damit auch die SFDR Guidelines zielen darauf ab, jegliches Wachstum auf lange Sicht nachhaltig zu generieren und zu finanzieren. Und zwar ohne das sogenannte „Greenwashing“, das immer dann betrieben wird, wenn umwelt- oder gesellschaftsbezogene Behauptungen zu einer Investition schlichtweg unwahr sind.
Die schrittweise eingeführte SFDR zielt konkret darauf ab, in den Finanzmärkten einheitliche Nachhaltigkeitsstandards zu schaffen – und so beim stetig wachsenden Angebot im Bereich ESG-Investing mehr Transparenz für Anleger zu schaffen.
Für wen gilt die Sustainable Finance Disclosure Regulation der EU?
In die Tat umsetzen müssen die SFDR die Finanzmarktteilnehmer – also Fonds- und Vermögensverwalter oder Wertpapierfirmen und deren Asset Manager, die ESG-Portfolios managen. Wer also Finanzprodukte anbietet und damit angeblich nachhaltige Investitionen tätigt, muss im Rahmen seines ESG-Reporting offenlegen, inwiefern die getätigten Investitionen wirklich nachhaltig sind – was bedeutet, dass sie nach den festgelegten SFDR Regularien „keinen erheblichen Schaden verursachen“ dürfen. Unter den Begriff „Finanzprodukt“ fällt dabei etwa Folgendes:
- Investment- und Anlagefonds
- Versicherungsanlageprodukte
- private oder betriebliche Altersvorsorge
- Versicherungs- und Anlageberatung

Vice President Technology & Sustainability

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Welche Auswirkungen hat die EU-Offenlegungsverordnung?
Seit März 2021 stehen oben genannte Finanzmarktteilnehmer in der Pflicht, auf ihren Internetseiten nach dem vorgegebenen Berichtsrahmen PAI (Principal Adverse Impact) Bericht zu erstatten. Ein Beispiel: Für große Investment-Anbieter mit mehr als 500 Mitarbeitern gilt im Rahmen der SFDR nun das „Comply or Explain“-Prinzip. Dieses besagt, dass sie entweder die nachhaltigen Eigenschaften ihrer angebotenen Finanzprodukte transparent nachweisen oder stattdessen angeben müssen, dass keine Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt wurden. Darüber hinaus ist etwa auch die Offenlegung der Vergütungspolitik für Fondsmanager Teil der SFDR.
Greenwashing wird durch diese und zahlreiche weitere SFDR Guidelines kategorisch erschwert bzw. gänzlich unterbunden. Auf Unternehmens- und Managementebene gibt es demnach seit dem Jahr 2021 einiges zu tun, um den SFDR Regulierungen gerecht zu werden. Und: Es besteht in diesem wichtigen Prozess auch eine große Chance für deutlich mehr ESG-Transparenz und Authentizität als bisher. Die SFDR wirft effektiv ein ziemlich helles Licht auf das, was Vermögensverwalter tun. Zweifellos werden echte Nachhaltigkeitsbemühungen damit zukünftig zu einem der wichtigsten Wettbewerbsfaktoren.
Zeitplan für die Umsetzung der SFDR
Für die fristgerechte Umsetzung der SFDR Offenlegungsverordnung mussten Finanzmarktteilnehmer (Financial Market Participants – FMP) und Finanzberater (Financial Adviser – FA) entscheidende Maßnahmen unternehmen. Der Umsetzungsprozess verlief schrittweise, beginnend mit den ersten Offenlegungsanforderungen, die am 10. März 2021 in Kraft traten.

Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die wichtigsten Daten:
Phase 1: 10. März 2021 bis 31.12.2021:
- Seit dem März 2021 waren Finanzdienstleister verpflichtet, auf der unternehmenseigenen Internetseite Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen sowie bei Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten zu veröffentlichen.
- Fondsgesellschaften mussten ihre Fonds in eine von drei Nachhaltigkeitskategorien einstufen (siehe Kasten).
- Negative Nachhaltigkeitsauswirkungen von Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden mussten online offengelegt werden („Comply or explain“).
Phase 2: Januar 2022 bis 30. Juni 2023
- Die „Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen“ auf Unternehmensebene wurde ab dem 1. Januar 2022 schrittweise in einem eigens erstellten Reporting veröffentlicht. Das Ziel war es, die tatsächliche Nachhaltigkeitswirkung von Finanzprodukten so transparent wie möglich nachvollziehbar zu machen.
- Ab Mitte 2022 sollte eine SFDR-Klassifizierung die Einordnung von Investmentprozessen in ihrer Wirkung in Verbindung mit dem Portfolio dokumentieren. Das war bislang nur durch ESG-Siegel und ESG-Fondsratings einzeln möglich.
- Der 30. Juni 2023 stellte einen weiteren wichtigen Stichtag dar. An diesem Tag mussten Finanzmarktteilnehmer in ihrem SFDR ESG-Reporting Detailangaben zu 20 vorgeschlagenen Datenpunkten machen. 18 davon waren verpflichtend, und zwei Indikatoren konnten aus den verbleibenden 46 sozialen und ökologischen Datenpunkten ausgewählt werden – neben den weiteren Indikatoren, die der Finanzproduktanbieter für seine Investitionsentscheidungen als entscheidungsrelevant erachtete. Dieser Bericht musste alle Investitionen beinhalten, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 erfolgt waren.
Referenzphase 3: ab 2024
- Im Juni 2024 gaben die europäischen Aufsichtsbehörden eine Aktualisierung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bekannt. Die neuen Regelungen sollen in den kommenden Monaten umgesetzt werden, wobei eine genaue Frist bisher noch nicht festgelegt wurde. Ziel der Überarbeitung ist es, die Transparenz für Anleger zu erhöhen und klare Definitionen für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen.
Artikel 6, 8 und 9 Finanzprodukte – was ist damit gemeint?
Artikel 6: Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Beratungen oder Anlageentscheidungen bei der Portfolioverwaltung
Artikel 8: Produkte, die aktiv ökologische oder soziale Merkmale fördern
Artikel 9: Produkte, deren klares Ziel die nachhaltige Anlage ist
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