- CSR & CSRD
CSRD - Corporate Social Responsibility Directive
Was mit der CSR-Richtlinie der EU auf Unternehmen zukommt
01.
Worum geht’s bei der CSR Richtlinie?
02.
Welches Ziel verfolgt die CSR Richtlinie?
03.
Für wen gilt die CSR Berichtspflicht?
04.
Die Änderungen von CSR zu CSRD im Überblick
05.
Womit müssen Unternehmen in Sachen CSRD rechnen?
Die EU hat im Jahr 2014 die CSR Richtlinie verabschiedet. Sie besagt, dass neben finanziellen auch nicht-finanzielle Angaben in die Berichterstattung von Unternehmen einbezogen werden müssen – und rückt damit etwa sozial und gesellschaftlich relevante ESG-Faktoren (ESG für Environmental Social Governance) mehr in den Fokus. Im April 2021 wurde von der EU-Kommission ein Vorschlag zur Neufassung der CSR Richtlinie vorgelegt: die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Am 5. Januar 2023 trat diese dann auf EU-Ebene in Kraft und weitete das bestehende Regelwerk damit deutlich aus. Die neuen Anforderungen werden schrittweise umgesetzt. Doch welche spezifischen Änderungen gelten ab wann und wie können sich Unternehmen optimal darauf vorbereiten?
CSRD in Kürze
Das im März 2017 beschlossene CSRD Umsetzungsgesetz (CSR RUG) stellt das nationale Recht dar, welches zur Umsetzung der EU-Richtlinie NRFD angewendet wird. Sozial und gesellschaftlich relevante Ziele sollen demnach über der Gewinnoptimierung von Unternehmen stehen.
Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“, kurz CSR, wird die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verstanden. CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und beschreibt die in 2023 in Kraft getretene Richtlinie.
Die Berichtspflicht wird schrittweise ausgeweitet: Unternehmen, die bereits unter die nichtfinanzielle Berichterstattung fielen, müssen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten, große Unternehmen ab 2025, und KMUs folgen im Jahr 2026.
Worum geht's bei der CSR-Richtlinie (CSRD)?
Seit mehr als 20 Jahren verfolgt die EU das Ziel, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Es sind Fragen wie diese, die damit immer wichtiger werden: Wie viele Frauen arbeiten in Führungspositionen? Welche Umweltbelastung entsteht durch den Bau einer neuen Fertigungsanlage? Wie viel CO2 verursacht der Fuhrpark? Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“, kurz CSR, lassen sich solche Fragen – und die Antworten darauf – zusammenfassen: Man versteht darunter die nicht- finanzielle Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Im Zusammenhang mit dieser nicht-finanziellen Unternehmensverantwortung gibt es seit März 2017 das „CSR Richtlinie Umsetzungsgesetz“ (CSR RUG). Es handelt sich dabei um die Umsetzung der EU-Richtlinie Non Financial Reporting Directive (NRFD) in nationales Recht. Sowohl die NFRD als auch das CSR RUG verpflichten kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zu einer nicht-finanziellen Berichterstattung und rücken den Fokus damit weg von der rein finanziellen Gewinnoptimierung. Stattdessen sollen soziale und gesellschaftlich relevante Ziele zu einer – für alle gleichermaßen – positiven Entwicklung der EU- Staaten beitragen.

Welches Ziel verfolgt die CSR-Directive?
Bis zum Jahr 2014 oblag es der Freiwilligkeit der Unternehmen, über nicht-finanzielle Aspekte – wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung von Menschenrechten, Bekämpfung von Korruption – öffentlich zu berichten. Seit dem Jahr 2017 setzt die EU-Kommission mit verbindlichen und einheitlichen Richtlinien zur CSR Berichterstattung jedoch nicht mehr nur auf Freiwilligkeit. Zumal die EU überzeugt ist, dass die CSR Berichtspflicht nicht nur gesellschaftliche Relevanz hat, sondern auch für die Unternehmen selbst maßgebliche Vorteile bietet:
- Die Unternehmen selbst profitieren von einem enormen Imagegewinn und erhalten folglich einen Wettbewerbsvorteil.
- Die europäische Wirtschaft und Gesellschaft profitieren von mehr Einigkeit, Stabilität, Nachhaltigkeit und Innovation.
- Die Offenlegung der CSR Maßnahmen in den Unternehmen fördert das Vertrauen der Verbraucher in die Wirtschaft. Zudem stärkt sie die Eigenverantwortung der Unternehmen.
Der Bundestag schloss sich diesen EU-Zielen zur Berichterstattung und Offenlegung der CSR-relevanten Informationen an und verabschiedete am 9. März 2017 deshalb das Umsetzungsgesetz.

Für wen gilt die CSRD?
Im April 2021 wurde deshalb ein Vorschlag zur Neufassung der bisherigen CSR Richtlinie vorgelegt, welche am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Die Berichtspflicht wird schrittweise umgesetzt. Zusätzlich zu den Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig waren, gilt die CSRD nun auch für:
- Große Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
- Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme
- Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an einem regulierten Markt innerhalb der EU notiert sind. Diese KMU können jedoch bis zum Jahr 2028 aufschieben, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
- Unternehmen aus Drittländern, die in der EU tätig sind, wenn sie:
- Einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erzielen
- Eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU betreiben, die bestimmte Umsatz- oder Mitarbeitergrenzen überschreiten

Vice President Technology & Sustainability

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Was bedeutet CSRD?
Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich in der praktischen Umsetzung der CSR Richtlinie und damit bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen Lücken aufgetan. Es fehlte an Beurteilungs- und Vergleichsstandards für die geleisteten Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
Die Folge: Die EU-Kommission hat unter der Führung von Ursula von der Leyen 2019 einen weiteren maßgeblichen Schritt unternommen, um die Nachhaltigkeitsbemühungen in der EU und damit auch in Unternehmen weiter zu fördern. Im Rahmen des damals verabschiedeten EU Green Deal zur Lenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Geschäftsmodelle und Aktivitäten soll auch die CSR Richtlinie ausgeweitet werden.
Für wen gilt die CSRD?
Im April 2021 wurde deshalb ein Vorschlag zur Neufassung der bisherigen CSR Richtlinie vorgelegt, die nun auch für börsennotierte mittelständische Unternehmen gelten soll. Diese neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet dann auch Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie Unternehmen aus Drittländern, die an einer Börse innerhalb der EU notiert sind, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Und zwar voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2023.
CSRD – welche Neuerungen gibt es?
Eine der entscheidenden Neuerungen der CSRD ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality). Damit sollen Unternehmen sowohl über mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die eigene wirtschaftliche Lage als auch über die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und die Gesellschaft berichten.
Darüber hinaus müssen die berichtspflichtigen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen im Rahmen der CSRD einer externen Prüfung durch Wirtschaftsprüfer oder andere staatlich anerkannte Prüfer unterziehen, um die Glaubwürdigkeit der Berichte zu erhöhen. Die Einführung der CSRD ist seit 2023 in Kraft und damit geltendes EU-Recht. Die Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens zum 6. Juli 2024 in Kraft zu setzen.
Von der CSR Richtlinie zur CSRD Regelung
- 2014
EU-Strategie für die soziale Verantwortung in Unternehmen (CSR) - 2017
Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) - 2020
Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
EU-Taxonomie Verordnung - April 2021
Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - 01.01.24
Verpflichtende Anwendung für das Geschäftsjahr 2023 - 06.07.24
Spätestens in nationales Recht umzusetzen
Wie neben der CSRD auch EU-Taxonomie und SFDR für mehr Nachhaltigkeit im Finanzsektor sorgen sollen
Zum verabschiedeten Meilenstein-Paket der EU im Rahmen des EU Green Deal vom April 2021 gehören neben der CSRD weitere umfassende Neuerungen, um den Finanzsektor zu mehr Nachhaltigkeit zu verpflichten: Die EU-Taxonomie etwa klassifiziert seit Juli 2020 mit der ersten „grünen Liste“, welche Aktivitäten am besten zur Abschwächung und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Zudem trat am 10. März 2021 die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR Offenlegungsverordnung) in Kraft. Sie zielt darauf ab, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen, Greenwashing-Praktiken entgegenzuwirken und verantwortungsvolles ESG-Investment zu fördern.
Von CSR zu CSRD – die Änderungen im Überblick
Aktuelle CSR Richtlinie | Neue CSRD Richtlinie | |
Für wen und ab wann gültig? | Finanzjahr 2018 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt, deren Umsatzerlöse 50 Millionen Euro übersteigen oder deren Bilanzsumme bei mehr als 25 Millionen Euro liegt | ab GJ 2025:
|
Zahl der betroffenen Unternehmen? | Ca. 12.000 in der EU | Ca. 50.000 in der EU Ca. 15.000 in Deutschland |
Was muss berichtet werden? | Umweltschutz-Aktivitäten Maßnahmen zur sozialen Verantwortung und zum Umgang mit Mitarbeitenden Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung Diversität in Unternehmensvorständen | „Double Materiality“ Zukunftsgerichtete Nachhaltigkeitsziele und -fortschritte Nicht-bilanzierte immaterielle Vermögenswerte Berichterstattung nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU-Taxonomie Regelung Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat |
Wo muss berichtet werden? | Integriert oder separat im jährlichen Geschäftsbericht | In einem extra Lagebericht |
Womit müssen Unternehmen in Sachen CSRD rechnen?
Um gut auf die weitreichenden bevorstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein, sollten sich neben der Geschäftsführung – bestenfalls in einem eigenen Resort – spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den steigenden Anforderungen an die nicht-finanzielle Berichterstattung auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere, da mit der neuen CSRD unvermeidlich sowohl strategische wie auch operative Veränderungen erforderlich sind. Schließlich müssen die Berichtsinhalte neben den Nachhaltigkeitszielen auch eine entsprechend angepasste Geschäftsstrategie beinhalten.
Stehen im Unternehmen keine eigenen personellen Ressourcen für die Umsetzung der CSRD Berichtspflicht zur Verfügung, stellen inzwischen zahlreiche Beratungsfirmen die entsprechenden Dienstleistungskompetenzen zur Verfügung.
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