Nichtfinanzielle Berichtserstattung

Inhaltsverzeichnis

01.

Das Wichtigste in Kürze

02.

Nichtfinanzielle Berichterstattung revolutioniert das Reporting in Unternehmen

03.

Nichtfinanzielle Berichterstattung – seit wann und für wen

04.

Was gehört in die nichtfinanzielle Berichterstattung

05.

Welche Vorteile hat Non-financial Reporting für Unternehmen

06.

Wie verändert sich die Richtlinien für nichtfinanzielle Berichterstattung in Zukunft

Das Wichtigste in Kürze

Nichtfinanzielle Berichterstattung revolutioniert das Reporting in Unternehmen

Seit 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU nicht nur finanzielle Kennzahlen in ihren Geschäftsberichten transparent machen, sondern auch eine nichtfinanzielle Berichterstattung ergänzen. Ab demnächst betrifft dies auch kleinere Unternehmen. Doch was gehört zur nichtfinanziellen Berichterstattung, wer ist verpflichtet und wie entwickelt sich die nichtfinanzielle Berichterstattung?

Nichtfinanzielle Berichterstattung – seit wann und für wen

Der Paradigmenwechsel in der Berichterstattung für Unternehmen begann für circa 500 deutsche Großkonzerne mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie der EU von 2014, in das deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) 2017.

Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, Umsatzerlösen über 40 Mio. € oder einer Bilanzsumme über 20 Mio. € müssen demnach neben dem jährlichen finanziellen Geschäftsbericht auch eine gesonderte nichtfinanzielle Berichterstattung über ihre Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit vorlegen.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2023 ändert sich das. Die Verpflichtung zum Non-financial Reporting, über die Non-financial Reporting Disclosure (NFRD), gilt dann auch für rund 15.000 deutsche Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen.

Die Unternehmen legen im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung im sogenannten Nachhaltigkeitsbericht (auch ESG-Reporting oder Corporate Social Responsibility Bericht genannt) alle Maßnahmen zu ESG-Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung vor. Das Kürzel ESG steht für die englischen Begriffe Environment, Social, Governance.

Darüber hinaus trat im Jahr 2021 auch die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) in Kraft. Diese besagt, dass Finanzmarktteilnehmer Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit in ihre Entscheidungen und Empfehlungen zu Investitionen integrieren müssen. So soll möglichst viel Finanzvolumen in Nachhaltigkeit gelenkt werden („Sustainable Finance“).

Was gehört in die nichtfinanzielle Berichterstattung

Berichtspflichtig sind Risiken, Konzepte, Ergebnisse, Prozesse sowie nichtfinanzielle Leistungsindikatoren aus den Bereichen:

  • Umweltschutz (z. B. CO2-Emissionen; Wasserverbrauch, Luftverschmutzung)
  • Arbeitnehmerschutz (z. B. Geschlechtergleichstellung; Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz)
  • Sozialbelange (z. B. kommunaler und regionaler Dialog; Schutz und Entwicklung lokaler Gesellschaften)
  • Achtung der Menschenrechte
  • Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
  • Diversitätsbelange (Nur für Großkonzerne und Firmen mit der Rechtsform AG, SE oder KGaA)

Alle Veröffentlichungen können integriert innerhalb des Geschäftsberichts (nichtfinanzielle Erklärung) oder separat außerhalb des Lageberichts erfolgen (nichtfinanzieller Bericht).

Die Berichtsprüfung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Non-financial Reportings erfolgt durch den Aufsichtsrat sowie mittels einer (noch) freiwillig beauftragten inhaltliche Untersuchung durch externe Prüfer.

Welche Vorteile hat Non-financial Reporting für Unternehmen

  • Mehr Bewusstsein und Verständnis für Risiken und Chancen im Unternehmen
  • Verbessertes Risikomanagement, sachkundigere Entscheidungsfindung und verbesserte Strategieplanung
  • bessere Bonitätseinstufungen und Kreditwürdigkeit für Bankdarlehen
  • Imagegewinn und mehr gesellschaftliche Akzeptanz
  • Erhöhte Attraktivität als Arbeitgeber
 

Wie verändert sich die Richtlinien für nichtfinanzielle Berichterstattung in Zukunft

Mit den Erfahrungen der vergangenen Monate und Jahre sieht die EU-Kommission weitergehenden Handlungsbedarf. Bemängelt werden mehrere Aspekte:

  • Es fehlt an internationaler Vergleichbarkeit der NFRD, da die EU-Richtlinien lediglich den Rahmen und unverbindliche Leitlinien vorgeben. Eine weitergehende internationale Standardisierung ist zielführend und wahrscheinlich.
  • Finanzielle und nichtfinanzielle Informationen werden oft noch ohne gemeinsames Rahmen- und Bewertungskonzept miteinander verknüpft. Eine entsprechende Weiterentwicklung des bisherigen Rahmens ist erforderlich, um eine „Gesamterfolgsrechnung“ mit Auswirkungen auf alle Stakeholder aufstellen zu können.
  • Eine zwingende Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist bisher nicht vorgesehen. Auch dieser Aspekt steht zur Disposition. Es ist damit zu rechnen, dass auch die externe Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung in absehbarer Zeit obligatorisch wird.


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