GRI - Global Reporting Initiative

Der meistgenutzte Standard für Nachhaltigkeitsberichte

01.

Was sind die GRI Richtlinien?

02.

Welche Bedeutung haben die GRI Richtlinien?

03.

Welche neuen GRI Richtlinien gelten seit Januar 2023?

04.

Die Standards im Überblick

05.

Für wen sind die Richtlinien relevant?

Was sind die GRI Richtlinien?

Erstellen Unternehmen ein ESG-Reporting, greifen sie oft auf eine Richtlinie zurück, die eine inhaltliche Struktur vorgibt. Hier kommen verschiedene Richtlinien infrage – zum Beispiel der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder das Green House Gas Protokoll (GHG). Auch die Global Reporting Initiative bietet einen Leitfaden. Dieser gilt als weltweit meist genutzter Standard für Nachhaltigkeitsberichte.

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie wurde 1997 gegründet und hat ein übergeordnetes Ziel: eine nachhaltige Weltwirtschaft, in der Organisationen transparent Auskunft geben über ihr ökonomisches, ökologisches und soziales Handeln und dessen Folgen. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Organisationen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Bei der Erstellung ihres ESG-Reportings können sie sich an diesen Richtlinien orientieren. Dabei richtet sich die Orientierungshilfe der Stiftung an Organisationen jeder Art:

  • Unternehmen aller Größen
  • Investoren
  • Politische Entscheidungsträger
  • Kapitalmärkte
  • Zivilgesellschaft

Welche Bedeutung haben die GRI Richtlinien?

Im Jahr 2016 ist die GRI dazu übergegangen, nicht nur Leitlinien bereitzustellen, sondern auch Standards festzulegen. Die Richtlinien der Global Reporting Initiative bestehen heute aus verschiedenen Sustainability Reporting Standards, die sich modular zusammensetzen lassen. Das macht die Handhabung einfach. Die klaren Prinzipien erleichtern es, die inhaltlichen und qualitativen Anforderungen der Berichterstattung zu erfüllen.

Die GRI Standards werden regelmäßig überprüft. So wird sichergestellt, dass sie die weltweit besten Praktiken für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten widerspiegeln.

Erstellen Organisationen GRI Nachhaltigkeitsberichte, sind sie damit auf der sicheren Seite. Denn somit werden die regulatorischen Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) berücksichtigt.

Welche neuen GRI Richtlinien gelten seit Januar 2023?

Im Herbst 2022 fand die bedeutendste Aktualisierung statt, seit dem Übergang Jahr 2016 von der Bereitstellung der GRI G4 Leitlinien auf die Festlegung von Standards. Seit 01. Januar 2023 sind die neuen Richtlinien in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Richtline empfiehlt nun explizit die Integration des ESG-Reporting in die finanzielle Berichterstattung.
  • Eine externe Prüfung durch einen zertifizierten Prüfer gehört nun zum Standard.
  • Es wird nicht länger unterschieden zwischen einer Berichterstattung, die ausschließlich Kernangaben enthält (Core), und einer umfassenden Berichterstattung (Comprehensive). Stattdessen müssen nun alle Angaben gemacht werden zu Themen, die als wesentlich eingestuft sind.
  • Geändert haben sich sowohl die grundsätzliche Struktur als auch die Struktur innerhalb der Universellen Standards.
  • Die numerische Kennung der Universellen Standards ist nun einstellig (GRI 1 Grundlagen, GRI 2 Allgemeine Angaben und GRI 3 Wesentliche Themen).
  • Die Sektorenstandards ergänzen das modulare Set der Standards.

Die GRI Standards im Überblick

Bei den Universellen Standards liegt der Fokus darauf, Menschenrechte und ökologische Sorgfaltspflicht in die Berichterstattung miteinzubeziehen. Sie gelten für alle Organisationen:

GRI 1 = Grundsätzliche Anforderungen und Prinzipien für die Verwendung der Standards:

  • Genauigkeit
  • Ausgewogenheit
  • Verständlichkeit
  • Vergleichbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Aktualität

 

GRI 2 = Angaben zum Profil und der Größe der Organisation

GRI 3 = Angaben zu den wesentlichen Themen und Prozessen, die vom Unternehmen als relevant bestimmt wurden, und wie diese gemanagt werden

Die Sektorenstandards dienen dazu, dass über sektorspezifische Auswirkungen möglichst einheitlich berichtet werden kann. Sie zielen darauf ab, die Vollständigkeit, Konsistenz und Qualität der Berichterstattung zu verbessern.

Die entwickelten Standards beginnen bei den Sektoren mit den größten Auswirkungen: Öl und Gas (GRI 11) sowie Kohle (GRI 12). Geplant ist, innerhalb weniger Jahre 40 Sektorenstandards für die folgenden vier Bereiche zu entwickeln:

  • Grundstoffe und Grundbedarf
  • Industrie
  • Verkehr, Infrastruktur und Tourismus
  • Sonstige Dienstleistungen und Leichtindustrie

In Anlehnung an die Universellen Standards listen die Themenstandards alle Angaben auf, die für ein bestimmtes Thema relevant sind. Entsprechend detailliert sind die Themenstandards. Sie sind auf insgesamt 31 Standards aufgeteilt und haben jeweils eine dreistellige Codenummer:

  • Ökonomische Themen (200er Kennung)
  • Ökologische Themen (300er Kennung)
  • Soziale Themen (400er Kennung)

Diese dienen den Organisationen als Grundlage für die Angaben, die zu den jeweiligen wesentlichen Themen veröffentlicht werden müssen.

Ein Beispiel: Der verabschiedete Standard „GRI 207: Tax 2019“ legt die Anforderungen an die Berichterstattung zum Thema Steuern fest. Dieser Standard kann von allen Organisationen verwendet werden, die über ihre Auswirkungen im Zusammenhang mit diesem Thema berichten möchten oder müssen – unabhängig von ihrer Größe, Art, Branche oder geografischen Lage.

Mit dem Standard GRI 207 ist erstmals definiert, welche Informationen steuerliche Transparenzberichte im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten sollten.

Für wen sind die Richtlinien relevant?

Die neuesten GRI Standards gelten seit dem 01. Januar 2023. Sie betreffen alle Unternehmen mit CSR Berichtspflicht nach dem CSR Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Darunter fallen derzeit:

  • kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt
  • Banken,
  • Versicherungen und
  • Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind
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