ESG-Reporting

Was Unternehmen zur ESG-Berichterstattung wissen sollten

01.

Warum ESG-Berichtserstattung immer wichtiger wird

02.

ESG-Reporting: Was gehört inhaltlich hinein?

03.

In 5 Schritten zu Ihrem ESG-Reporting

04.

Unsere Tipps für Ihr ESG-Reporting

05.

Warum auch ein freiwilliges ESG-Reporting sinnvoll sein kann

06.

Vorteile der ESG-Berichterstattung für Unternehmen

In einem ESG-Reporting legen Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen offen. Konkret geht es darum, die Auswirkungen des Unternehmens auf die Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung öffentlich zu machen, um Investoren und anderen Stakeholdern eine gute Entscheidungsgrundlage – etwa für ESG-Investments – zu bieten. Bei der Erstellung eines ESG-Reporting werden sowohl quantitative als auch qualitative Informationen herangezogen.

Warum ESG-Berichterstattung immer wichtiger wird

Grundsätzlich sind Unternehmen es gewohnt, in unterschiedlicher Form zu dokumentieren und zu berichten. Der Geschäftsbericht dient beispielsweise als Kommunikationsmittel für den Geschäftserfolg. Er ist in den meisten Unternehmen eine feste Größe und widmet sich Gewinnen und Verlusten sowie betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Neben diesen finanziellen Informationen rücken für Investoren und andere Stakeholder inzwischen aber weitere, nicht-finanzielle Aspekte in den Vordergrund: die ESG-Kriterien.

Kunden, Mitarbeiter, die Gesellschaft – sie alle fordern heutzutage nachhaltiges Wachstum. Und auch der Politik ist die Relevanz von nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen bewusst: So ist die ESG-Berichterstattung für bestimmte Unternehmen bzw. Branchen in der EU bereits seit 2017 verpflichtend. Aus Sicht der Politik ist der Stand von damals heute allerdings nicht mehr genug – weshalb bestehende Richtlinien und Verordnung verschärft und um neue ergänzt werden. Besondere Bedeutung haben hier etwa die EU-Taxonomie, die SFDR Offenlegungsverordnung sowie die CSR-Richtlinie. Sie alle sorgen dafür, dass immer mehr Branchen und Unternehmen verpflichtet sind, ein ESG non-financial Reporting zu erstellen.

ESG-Reporting: Was gehört inhaltlich hinein?

Inhaltlich soll es im ESG-Reporting darum gehen, wie sich die Aktivitäten eines Unternehmens auf die Umwelt, die Gesellschaft und die eigene Mitarbeiterschaft auswirkt. Um diese Auswirkungen – im Sinne von Chancen und Risiken – berichten zu können, braucht es sowohl qualitative Inhalte als auch quantitative Kennzahlen, mit welchen die unternehmerische Leistung in Bezug auf ESG gemessen werden kann.

In 5 Schritten zu Ihrem ESG-Reporting

Viele Unternehmen sind von der auferlegten Pflicht, ein ESG-Reporting zu erstellen, erst einmal überfordert. Schließlich erstellt sich ein solcher Bericht nicht von heute auf morgen. Und nicht nur das. Vom Aufwand abgesehen gibt es weitere Challenges mit Blick auf das ESG-Reporting – etwa, dass es von Seiten der Europäischen Kommission keine klaren Vorgaben gibt, wie der Bericht erstellt werden und welche Informationen enthalten sein sollen.

Um Sie dennoch dazu zu ermutigen, mit einer ESG-Analyse und der Berichterstellung zu starten, haben wir Ihnen ein ESG-Reporting Best Practice Beispiel zusammengestellt.

01

Definition einer ESG-Strategie

In diesem ersten Schritt geht es vor allem um die Beantwortung der Frage, was die kurz- und langfristigen Nachhaltigkeitsziele Ihres Unternehmens sind und wie Sie diese Ziele erreichen wollen. Erarbeiten Sie auf dieser Basis Ihre ESG-Strategie und teilen Sie diese intern mit den verschiedenen Teams und Abteilungen. Wie bei jeder Strategie ist es außerdem ratsam, sie regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

02

Sammeln von ESG-Informationen

Starten Sie damit, alle ESG relevanten Informationen, die intern bereits vorhanden sind, zu sammeln. Gehen Sie dabei auf alle internen Abteilungen zu, aber gegebenenfalls auch auf externe Parteien, die für Ihr Unternehmen tätig sind. Die intern gesammelten Daten machen einen Teil der Datengrundlage für Ihre ESG-Analyse aus. Ergänzt werden kann dieser Teil um externe ESG-Daten, die über professionelle Datenanbieter eingekauft werden.

03

Definition konkreter ESG-Kriterien und KPIs

Sie haben nun einen großen Haufen an ESG-Informationen gesammelt – doch diese sagen noch nicht zwingend etwas über die Performance Ihres Unternehmens im Bereich ESG aus. Als nächstes geht es also darum, konkrete ESG-Kriterien und KPIs zu definieren, mit welchen Sie Ihre ESG-Bemühungen messbar und somit vergleichbar machen können.

04

Auswahl eines ESG-Frameworks

Nachdem Sie valide KPIs berechnet haben, entscheiden Sie sich in diesem vierten Schritt für ein (oder mehrere) ESG-Frameworks. An diesem können Sie sich bei der Erstellung Ihre ESG-Reportings orientieren. Wie bereits erwähnt, gibt es (noch) keine allgemeingültigen Vorgaben für die Berichtserstellung, weshalb bestehende Frameworks ersatzweise eine große Hilfe sind. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Rahmenwerk sollten Sie vor allem im Hinterkopf behalten, was und an wen Sie berichten möchten. Aber keine Sorge: Ein „falsches“ Rahmenwerk gibt es im Grunde nicht.

05

Erstellung des ESG-Reportings

Jetzt geht es an die eigentliche Erstellung Ihres ESG-Reportings. Hier können Ihnen professionelle ESG-Software und -Tools behilflich sein.

Unsere Tipps für Ihr ESG-Reporting

Tipp 1 – Veröffentlichen Sie Ihren ESG-Bericht unabhängig von Ihrem Geschäftsbericht. So erhält er die ungeteilte Aufmerksamkeit von Ihren Stakeholdern und der Öffentlichkeit.

Tipp 2 – Sobald Ihr ESG-Reporting fertig ist, kommunizieren Sie transparent an Ihre verschiedenen Stakeholder, wie er mit Ihrer Unternehmensstrategie im Einklang steht. Teilen Sie proaktiv die gewonnen Erkenntnisse und informieren Sie auch regelmäßig über Fortschritte, die Ihr Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit macht.

Warum auch ein freiwilliges ESG-Reporting sinnvoll sein kann

Unternehmen, die (noch) nicht dazu verpflichtet sind, ein ESG-Reporting zu erstellen, können dies nichtsdestotrotz freiwillig tun. Doch warum den Aufwand auf sich nehmen? Eine ESG-Analyse durchführen, konkrete ESG-Kriterien festlegen, um die Nachhaltigkeits-Performance des Unternehmens messbar zu machen, und anschließend den Bericht erstellen – das ist schließlich nicht mal eben nebenbei gemacht. Dennoch sollten sich Unternehmen im Klaren darüber sein, dass die ESG-Berichterstattung zahlreiche Vorteile hat. Ein ESG-Reporting kann sich also auch ohne gesetzliche Pflicht auszahlen.

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Vorteile der ESG-Berichterstattung für Unternehmen

Egal, ob Ihr Unternehmen bereits von der Berichtspflicht betroffen ist oder nicht – die Erstellung und Veröffentlichung eines ESG-Berichts hat in jedem Fall diverse Vorteile:

Externe VorteileInterne Vorteile
Möglichkeit, Feedback zu den im ESG-Reporting dargelegten Programmen und Aktivitäten zu erhaltenBesseres Verständnis von Chancen und Risiken für die Unternehmensentwicklung
Zusätzliche Recherche- und Informationsmöglichkeiten für journalistische BerichterstattungMöglichkeit, die Unternehmensstrategie frühzeitig anzupassen
Verbesserung der Loyalität verschiedener Stakeholder gegenüber dem Unternehmen durch transparente KommunikationKosteneinsparungen dank erkannter Effizienzsteigerungspotenziale
Verbesserung der Unternehmensreputation dank der Umsetzung von ESG MaßnahmenStärkere Bindung der Mitarbeiterschaft ans Unternehmen dank der Umsetzung von ESG-Maßnahmen
Zusätzliche Informationsmöglichkeit für Investoren und Rating-AgenturenSteigerung der Arbeitgeberattraktivität, z. B. gegenüber Fachkräften
Chance, den wahren Wert des Unternehmens darzustellen 

ESG-Reporting in Kürze:

Ein ESG-Reporting fasst alle Aktivitäten eines Unternehmens, die sich auf die Umwelt, die Gesellschaft und die eigene Mitarbeiterschaft auswirken in einem Bericht zusammen. ESG Kriterien sowie qualitative Inhalte und quantitative Kennzahlen machen das ESG Reporting mess- und vergleichbar.

ESG-Reportings dienen zur Nachhaltigkeitsanalyse und Veröffentlichung von nicht-finanziellen Aspekten mit Fokus auf das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen. Dies kann positive Auswirkungen auf die Unternehmensperformance und Stakeholder haben. Stakeholder sind insbesondere Investoren, Kunden, Mitarbeiter und die Gesellschaft.

Nein, noch sind nicht alle Unternehmen zur ESG-Berichterstattung verpflichtet. Seit 2017 müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, Banken, Versicherungen und Genossenschaften mit mehr als 500 Beschäftigten, deren Bilanzsumme über 20 Mio. Euro liegt oder deren Gewinne sich auf mehr als 40 Mio. Euro jährlich beläuft, über ihre sozialen und gesellschaftlich relevanten Bemühungen Rechenschaft ablegen. Ab Geschäftsjahr 2023 soll diese Liste um Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie Unternehmen aus Drittländern, die an einer Börse innerhalb der EU notiert sind, erweitert werden.

ESG-Expertise in allen Bereichen:

ESG Lösungen

Mit Daten, Software und Beratung zu mehr Nachhaltigkeit

ESG-Gesetze

Richtlinien, Verordnungen & Co. für mehr Nachhaltigkeit im EU-Wirtschafts- und Finanzsektor.

ESG-Kriterien

Mit ESG-Kriterien und KPIs Nachhaltigkeit messbar machen.

ESG-Integration

Wichtige Hilfestellung bei der ESG-Integration.

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