- EFRAG ist eine unabhängige, nicht-gewinnorientierte Expertengruppe, die den Europäischen Standardsetzungsprozess unterstützt.
- Die Gruppe erstellt Empfehlungen und Stellungnahmen zur Rechnungslegung und berücksichtigt dabei die Interessen der europäischen Wirtschaft.
- Im Herbst 2022 hat EFRAG 12 neue ESG-Reporting-Standards vorgelegt und unterstützt nun auch in der technischen Beratung.
- Die EFRAG kümmert sich um Standards für Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung, was zu einer erheblichen Reduzierung der Berichtspflichten für Unternehmen geführt hat. Die EFRAG schätzt, dass der Nutzen für Unternehmen und die Gesellschaft die entstehenden Kosten überwiegt.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die EFRAG?
EFRAG steht für European Financial Reporting Advisory Group. Und damit für eine im Jahr 2001 gegründete nicht-gewinnorientierte Organisation mit Sitz in Brüssel. Die unabhängige Expertengruppe aus europäischen Interessenvertretern sowie nationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen befasst sich mit der Entwicklung und Förderung hochwertiger, global anerkannter Rechnungslegungsstandards in Europa.
Die EFRAG hat damit die Aufgabe, den Europäischen Standardsetzungsprozess zu unterstützen. Dafür arbeitet das Gremium eng mit der Europäischen Kommission, den nationalen Standardsetzern und anderen wichtigen Interessengruppen im Kontext der ESG-Gesetze zusammen. Mit der Erstellung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung wird sichergestellt, dass die Interessen der europäischen Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden.
EFRAG hat im November 2022 die Entwürfe der zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die EU übermittelt und damit – im Rahmen der neuen Rolle, die EFRAG in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zugewiesen wurde – seine Mission erweitert. Der Verband stellt der Europäischen Kommission nun auch technische Beratung in Form vollständig vorbereiteter Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards und/oder Entwürfe für Änderungen an diesen Standards zur Verfügung.
Die Aktivitäten der EFRAG stehen auf zwei Säulen:
- Säule 1 umfasst die Finanzberichterstattung, die Einfluss nimmt auf die Entwicklung von IFRS-Standards aus europäischer Perspektive und wie diese zur Effizienz der Kapitalmärkte beitragen.
- Säule 2 ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung und damit die Entwicklung entsprechender Entwürfe für EU-Standards und deren Änderungen für die Europäische Kommission.
Wie trägt EFRAG zur Integration von ESG-Kriterien in die Finanzberichterstattung bei?
Die von der EFRAG entwickelten Nachhaltigkeitsberichtsstandards sollen es Unternehmen ermöglichen, ESG-Kriterien einfacher in ihre Finanzberichterstattung zu integrieren. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen selbst durch die starke Außenwirkung einer konsequenten Nachhaltigkeitsstrategie und die damit verbundenen Wettbewerbsvorteile. Auch für Investoren, Banken, Anleger, (potenzielle) Mitarbeitende und andere Interessengruppen eröffnet das nach EFRAG-Standards erstellte ESG-Reporting im Kontext zur Finanzberichterstattung eine umfassendere und transparentere Sicht auf die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens.
Darüber hinaus arbeitet die EFRAG auch eng mit anderen Interessengruppen zusammen, um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsberichtsstandards im Einklang mit den internationalen Standards und den Bedürfnissen der europäischen Wirtschaft entwickelt werden. Auch dadurch fördert die EFRAG eine nachhaltigere Wirtschaft.
Wie unterstützt EFRAG Unternehmen bei der Offenlegung von ESG-relevanten Informationen?
Die Überarbeitung der ESRS-Konsultationsentwürfe im Herbst 2022 hat zu einer erheblichen Reduzierung der Berichtspflichten von Unternehmen geführt – obwohl die bisherige Struktur beibehalten wurde. Die Zahl der Offenlegungsanforderungen und Datenpunkte wurde von ursprünglich 136 auf nun 84 reduziert. Und auch die Zahl der quantitativen und qualitativen Datenpunkte beträgt nur noch 1.144 statt vorher 2.161. Weiterhin grundlegende Berichtsanforderungen sind nach wie vor die beiden Querschnittsstandards ESRS 1 (General Requirements) und 2 (General Disclosure). Darüber hinaus enthalten sind weitere themenspezifische Standards, die ökologische, soziale und unternehmensführungsbezogene Erfordernisse abbilden. Entfallen wird in Zukunft der ursprüngliche Governance Standard G2.
Auch in Sachen Wesentlichkeitsbestimmung hat sich für die Unternehmen etwas getan: Wo ursprünglich noch jeder Nachhaltigkeitsaspekt im Rahmen der Berichtspflicht relevant war, ist ab sofort auch eine unternehmensindividuelle Wesentlichkeitseinschätzung erlaubt. Unwesentliche Informationen dürfen entsprechend entfallen.
Bei allen Nachhaltigkeitsberichtspflichten, mit denen sich Unternehmen konfrontiert sehen, sollen die Kosten den Nutzen nicht übersteigen. Die EFRAG hat deshalb auch eine weitreichende Kosten-Nutzen-Analyse an die EU-Kommission übergeben. Die EFRAG meint, dass das Gesamtkosten-/Nutzenprofil der aktuellen Standards mit den politischen Zielen der CSRD zu vereinbaren ist. Alles in allem ist die EFRAG überzeugt, dass die zu erwartenden erheblichen Aufwände den Nutzen für Unternehmen, aber auch für die Umwelt und unsere Gesellschaft nicht übersteigen.
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