- Rund 500 der größten Unternehmen in Deutschland unterliegen einer Berichtspflicht für Nachhaltigkeitsberichte – die EU plant die Erweiterung der auf ca. 15.000 Unternehmen.
- Nachhaltigkeitsberichte in Deutschland geben auch große Chancen zur nachhaltigen Entwicklung von Unternehmen sowie den nachhaltigen Umgang mit Stakeholdern.
- Im Corporate Sustainability Reporting orientieren sich die meisten deutschen Unternehmen an der Global Reporting Initiative (GRI)
- Nachhaltigkeitsberichte in Deutschland werden entweder in den Geschäftsbericht integriert oder in einer geschlossenen „nichtfinanziellen Berichtserstattung“ veröffentlicht.
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Inhaltsverzeichnis
Wie steht es um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland?
Im Zuge globaler Herausforderungen – allen voran der Klimakrise – rückt ein Aspekt ins Zentrum gesellschaftlicher Aufmerksamkeit: Nachhaltiges Wirtschaften. Unternehmen müssen Klima- und Naturschutz ebenso berücksichtigen wie umweltgerechten und fairen Handel und soziales Engagement. Dabei sollen Nachhaltigkeitsberichte transparent kommunizieren, wie es um das Thema Nachhaltigkeit in einem Unternehmen wirklich steht.
Wer muss Nachhaltigkeitsberichte in Deutschland veröffentlichen?
Seit 2017 müssen rund 500 deutsche Großkonzerne einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Also alle Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, Umsatzerlösen von mehr als 40 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro. Nach Vorgaben der Europäischen Kommission müssen ab Ende 2022 auch die ca. 15.000 deutschen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen – egal ob börsennotiert oder nicht. Damit will die EU-Kommission die Nachhaltigkeitsberichterstattung gleich gewichten wie die Finanzberichterstattung.
Welches Ziel verfolgen Nachhaltigkeitsberichte
Kurz gesagt: Öffentlichkeit, Kunden, Kapitalmarkt und Gesetzgeber, sollen (besser) beurteilen können, ob soziale, ökologische und ökonomische Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Unternehmen nicht nur angekündigt, sondern tatsächlich durchgesetzt werden. Im Nachhaltigkeitsbericht liegen also auch Chancen, denn mit Transparenz in Sachen Ökologie und sozialem Engagement dokumentieren Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung. Das bringt Pluspunkte bei Kunden, Geschäftspartnern, Investoren, Kapitalgebern und bei (potenziellen) Mitarbeitenden.
Nachhaltigkeitsbericht, CSR Bericht oder ESG-Reporting?
Im Kontext zum Oberbegriff „Nachhaltigkeitsbericht“ fallen auch oft Begriffe wie CSR-Bericht oder ESG-Reporting. Es gibt hier nur minimale Unterschiede:
CSR bedeutet Corporate Social Responsibility (engl.), also unternehmerische Sozialverantwortung. Im CSR–Bericht klärt ein Unternehmen sehr detailliert auf, wie es einen positiven Beitrag zu unserer Gesellschaft und zum nachhaltigen Wirtschaften leistet.
Die englische Abkürzung ESG steht für Environment Social Governance, zu Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Das ESG-Reporting spielte bislang vor allem in der Kapitalmarktkommunikation eine Rolle. Hier beschreibt es die Auswirkungen von ESG-Kriterien auf die Performance, Marktstellung und Entwicklung von Finanzinstituten.
Die Grenzen aller Begriffe sind fließend und die Überschneidungen vielfältig. CSR- bzw. ESG-Faktoren lassen sich meist nicht strikt voneinander trennen, da die einzelnen Aspekte eng miteinander verknüpft sind. Letztendlich mündet alles in einen eigenständigen „nichtfinanziellen Bericht“ (NFB) oder in eine „nichtfinanzielle Erklärung“ (NFE) im Rahmen des Geschäftsberichts, dem Nachhaltigkeitsbericht. Dabei gelten die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) weitgehend als Standard. Ende 2020 lagen in der weltweiten öffentlichen GRI-Datenbank 4.575 Nachhaltigkeitsberichte vor.
In Deutschland veröffentlichte Nachhaltigkeitsberichte (2018): Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat die Entwicklung von Nachhaltigkeitsberichten untersucht. In den 2018 veröffentlichten Berichten wurden Arbeitnehmerbelange mit 87 % am häufigsten mit Leistungsindikatoren unterlegt, gefolgt von Umweltbelangen (81 %), Korruptions- und Bestechungsbekämpfung (59 %) und Sozialbelangen (42 %). Alles in allem stellte sich heraus, dass Nachhaltigkeitsberichte oft noch schöngefärbt werden, zu ungenau sind und messbare Leistungsindikatoren fehlen!
Zukünftig braucht es deshalb noch klarerer und verbindliche CSR Richtlinien, denn die bisherigen Leitlinien zur Berichtspflicht reichen nicht aus. Alle ESG bzw. CSR Leitlinien sind eben „nur“ Leitlinien und keine verbindlichen Vorgaben. Es ist deshalb abzusehen, dass die EU-Kommission ihre bisherigen zu unverbindlichen Vorgaben mittelfristig nachschärft.
Quellen
- CSR-RUG | csr-berichtspflicht.de
- Ranking Nachhaltigkeitsberichte | Nachhaltigkeitsberichte dürfen keine Schönfärberei sein: Schärfere Kriterien für Ranking 2021 | ranking-nachhaltigkeitsberichte.de
- Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor Umbruch | Umweltbundesamt
- Nachhaltigkeitsbericht deutscher Großunternehmen | transparency.de
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